wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21.08.2007
22 CS 07.1796 -

Untersagung des Diskothekenbetriebs bei sog. "Billigpartys" zulässig

Ein Diskothekenbetrieb darf zur Verhinderung von Alkoholmissbrauch an den Tagen untersagt werden, für die mit sog. "Billigangeboten" geworben wird und an denen Getränke zu solchen Preisen abgegeben werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden und damit die Beschwerde eines Diskothekenbetreibers (Antragsteller) gegen die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 20. Juli 2007 zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Gerichts kann die Abgabe von beliebig vielen alkoholischen Getränken zu sehr niedrigen, deutlich unter dem Üblichen liegenden Preisen in Diskotheken eine tatsächlich wirksame Ermunterung junger Erwachsener zum Alkoholmissbrauch darstellen. Dies sei insbesondere dann anzunehmen, wenn sich diese, wie im konkreten Fall, erfahrungsgemäß dadurch auch zu Exzessen, wie z.B. Körperverletzungsdelikten, hinreißen ließen. Nach den Berichten der Polizei zur Sicherheitslage hätten konkrete Fälle von Alkoholexzessen der Diskothek des Antragstellers zugerechnet werden können.

Das Verbot sei auch eine geeignete und verhältnismäßige Maßnahme. Obwohl Umgehungsversuche anderer Diskothekenbetreiber im Eilverfahren glaubhaft gemacht worden seien, sei die Behauptung, dass sich der Großteil der anderen Diskothekenbetreiber generell über die von ihnen unterzeichneten freiwilligen Selbstbeschränkungsverpflichtungen hinwegsetze und offen und aggressiv für Billigpreise werbe, nicht hinreichend belegt. Ebenso sei nicht glaubhaft gemacht, dass Diskothekenbesucher in größerem Umfang auf andere Diskotheken ausweichen könnten, die die freiwillige Selbstbeschränkungsverpflichtung zu unterlaufen versuchten.

Der BayVGH vermag auch keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu erkennen. Es könne nämlich gerechtfertigt sein, zunächst den schwerwiegendsten Fall herauszugreifen und die weniger gravierenden Fälle gesprächsweise zu bereinigen, sofern dies Erfolg verspreche. Der Antragsteller sei aber der Einzige, der die Einhaltung der freiwilligen Selbstbeschränkungsverpflichtung offen ablehne und damit aus den Fällen der übrigen Diskothekenbetreiber herausfalle.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22.08.2007

Aktuelle Urteile aus dem Gaststättenrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4728 Dokument-Nr. 4728

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss4728

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?