Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 01.02.2022
- 6 CE 21.2708 -
Bund darf Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof vorläufig nicht besetzen
Leistungsvergleich der Bewerber rechtsfehlerhaft
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschlüssen drei Beschwerden der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen und damit die Stellenbesetzung für das Vizepräsidentenamt am Bundesfinanzhof (BFH) vorläufig untersagt.
Im Auswahlverfahren um das seit 1. November 2020 unbesetzte Vizepräsidentenamt hatte sich das Bundesjustizministerium für eine Bewerberin entschieden, die derzeit als Präsidentin eines Finanzgerichts tätig ist. Diese hatte sich u.a. gegen drei Vorsitzende Richter und Vorsitzende Richterinnen am BFH durchgesetzt. Den gegen die Auswahlentscheidung erhobenen Eilanträgen der drei Konkurrenten hatte das Verwaltungsgericht München mit Beschlüssen vom 14. Oktober 2021 stattgegeben und der Bundesrepublik Deutschland untersagt, die Vizepräsidentenstelle mit der Bewerberin zu besetzen, solange keine neue Auswahlentscheidung über die Bewerbungen der Konkurrenten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts getroffen worden ist.
BayVGH bestätigt Entscheidungen des Verwaltungsgerichts
Gegen die Beschlüsse legte die Bundesrepublik Deutschland jeweils Beschwerde ein. Der BayVGH hat die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts nun bestätigt und eine Verletzung der drei Konkurrenten in ihrem Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes bejaht. Unabhängig davon, ob das Bundesjustizministerium beim
Anforderungsprofil unklar und höheres Statusamt nicht berücksichtigt
Das Bundesjustizministerium habe weder von einem Gleichstand noch von einem Vorsprung der ausgewählten Bewerberin ausgehen dürfen. Die Eignungsprognose für die erfolgreiche Bewerberin sei nicht mit den anderen Beurteilungen vergleichbar, weil sie von einem Landesdienstherrn stamme und unklar bleibe, welches
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2022
Quelle: Bayerische Verwaltungsgerichtshof, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31404
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31404
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.