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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 07.02.1995
- 2 St RR 239/94 -
Freihalten eines Parkplatzes ist rechtswidrig - Kraftfahrer zur Notwehr berechtigt
Zu beachten ist aber die Verhältnismäßigkeit
Hindert ein Fußgänger einen Kraftfahrer am Einparken in eine Parklücke, weil der Fußgänger die Lücke für ein noch nicht eingetroffenes Fahrzeug freihalten will, so ist der Kraftfahrer zur Notwehr berechtigt. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall fuhr der Angeklagte mit seinem PKW in einen
Notwehrlage bestand
Das Bayerische Oberste Landesgericht bejahte zunächst eine Notwehrlage. Eine solche bestehe grundsätzlich gegenüber demjenigen, der unter Verstoß gegen § 1 StVO einen Verkehrsteilnehmer an der Benutzung eines öffentlichen Parkplatzes hindere. Dem Angeklagten habe aufgrund des Rechts zum
Grenzen des Notwehrrechtes überschritten
Im vorliegenden Fall habe der Angeklagte jedoch nach Ansicht des Oberlandesgerichtes sein Notwehrrecht überschritten und rechtsmissbräuchlich gehandelt. Zu berücksichtigen sei jedoch, dass das Recht zur Benutzung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2012
Quelle: Bayerisches Oberstes Landesgericht, ra-online (zt/VersR 1995, 810/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1995, Seite: 2646 NJW 1995, 2646 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 1995, Seite: 327 NZV 1995, 327 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 1995, Seite: 810 VersR 1995, 810
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Dokument-Nr. 14445
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