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Oberlandesgericht Naumburg, Beschluss vom 26.05.1997
- 2 Ss 54/97 -
Berechtigte Erzwingung eines Parkplatzes stellt keine Nötigung dar
Verwerfliches Verhalten liegt nicht vor
Fährt ein Kraftfahrer auf eine Parklücke zu, die von einem Fußgänger freigehalten wird und drängt er diesen aus der Parklücke, so macht sich der Kraftfahrer nicht wegen einer Nötigung strafbar. Die berechtigte Erzwingung eines Parkplatzes ist nicht verwerflich. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein
Strafbares Verhalten lag nicht vor
Das Oberlandesgericht Naumburg entschied zu Gunsten des Kraftfahrers. Er habe sich nicht wegen einer Nötigung gemäß § 240 StGB strafbar gemacht, denn es fehle an der
Erhebliche Gefährdung muss ausgeschlossen werden
Die Straflosigkeit gelte jedoch nach Ansicht des Oberlandesgerichts nur dann, wenn das Hineinfahren in die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2012
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (zt/DAR 1998, 28/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1998, Seite: 28 DAR 1998, 28 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 1998, Seite: 163 NZV 1998, 163
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Dokument-Nr. 14444
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