Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 29.05.2024
- 6 L 928/24 -
Wagenknecht-Partei muss nicht zur ARD-"Wahlarena" eingeladen werden
Eilantrag erfolglos
Der Spitzenkandidat für die Europawahl der Partei "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" eingeladen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Eilantrag der Partei BSW abgelehnt.
Am 6. Juni 2024 und damit wenige Tage vor der Europawahl am 9. Juni 2024 findet in der ARD die Wahlsendung "Wahlarena 2024 Europa" statt, zu der Vertreter der Parteien SPD, CDU, CSU, B90/Grüne, FDP, AfD und Die Linke eingeladen sind. Antragsgegner ist der WDR, der als federführende Landesrundfunkanstalt für die in der ARD ausgestrahlte Sendung verantwortlich ist. Die Sendung soll im sog. Townhall-Format stattfinden, bei dem neben den zwei Moderatoren der Sendung auch Bürgerinnen und Bürger Fragen an die Politiker stellen können. Nach dem Konzept der Sendung sollen daran jene Parteien teilnehmen, die bereits im aktuellen Europarlament mit einer nennenswerten Anzahl von Abgeordneten vertreten sind und die in Deutschland über eine gewisse Relevanz aufgrund ihrer bisherigen Erfolge verfügen.
BSW: Recht auf Chancengleichheit verletzt
Mit ihrem Eilantrag macht die
Rundfunkfreiheit versus Chancengleichheit
Das Gericht ist dem nach summarischer Prüfung nicht gefolgt und hat im Wesentlichen ausgeführt: Der WDR hat bei redaktionell gestalteten Sendungen vor Wahlen das Recht der Bewerber auf gleiche Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen zu beachten. Das Recht auf
Begrenzung der Teilnehmer zulässig
Die gebotene Begrenzung der Teilnehmenden auf Vertreter jener Parteien, die bereits im aktuellen Europaparlament vertreten sind, ist zulässig, da in der Sendung auch ein Rückblick auf die parlamentarische Arbeit der eingeladenen Parteien erfolgen soll. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.05.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 34031
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss34031
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.