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Donnerstag, 4. Juli 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Partei BSW“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.06.2024
- 13 B 494/24 -

WDR muss „Bündnis Sahra Wagenknecht“ zur „Wahlarena 2024 Europa“ einladen

BSW kann wegen des verfassungs­rechtlichen Gebots der Chancengleichheit für die politischen Parteien Teilnahme an Sendung beanspruchen

Der WDR muss den Spitzenkandidaten für die Europawahl der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW), Fabio De Masi, zur ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ einladen und an der Diskussion mit dem Studiopublikum teilnehmen lassen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht in einem Eilverfahren entschieden und damit einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln geändert.

Am 06.06.2024 findet im unmittelbaren Vorfeld der Europawahl in der ARD die Wahlsendung „Wahlarena 2024 Europa“ statt. Eingeladen hat der federführende WDR Vertreter der Parteien SPD, CDU, CSU, B90/Grüne, FDP, AfD und Die Linke. Nach der eidesstattlichen Versicherung des für die Sendung verantwortlichen Redakteurs soll diese in Form eines sogenannten Townhall Meetings durchgeführt werden, bei dem das Publikum den eingeladenen Politikern unter Begleitung der Moderatoren vorab eingereichte Fragen stellt. Das Konzept sehe bei den einzelnen Themen auch Rückblicke auf die ablaufende Wahlperiode vor. Aus diesem Grund und um die Zahl der Gäste zu begrenzen, damit noch eine für das Fernsehpublikum... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 29.05.2024
- 6 L 928/24 -

Wagenknecht-Partei muss nicht zur ARD-"Wahlarena" eingeladen werden

Eilantrag erfolglos

Der Spitzenkandidat für die Europawahl der Partei "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" eingeladen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Eilantrag der Partei BSW abgelehnt.

Am 6. Juni 2024 und damit wenige Tage vor der Europawahl am 9. Juni 2024 findet in der ARD die Wahlsendung "Wahlarena 2024 Europa" statt, zu der Vertreter der Parteien SPD, CDU, CSU, B90/Grüne, FDP, AfD und Die Linke eingeladen sind. Antragsgegner ist der WDR, der als federführende Landesrundfunkanstalt für die in der ARD ausgestrahlte Sendung verantwortlich ist. Die Sendung soll im... Lesen Sie mehr