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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Chancengleichheit“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.09.2024
- OVG 3 S 103/24 -

Landtagswahl Brandenburg: Kein Anspruch des FDP-Spitzenkandidaten auf Teilnahme an der Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck"

FDP ist nicht in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschwerdeverfahren des FDP-Landesverbandes Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nicht verpflichtet ist, den FDP-Spitzenkandidaten zu der Sendung "rbb 24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" am 17. September 2024 einzuladen.

Nach dem der Sendung zugrunde liegenden redaktionellen Konzept dürfen nur Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von Parteien an der Sendung teilnehmen, die entweder bereits im Landtag vertreten sind oder Umfragen zufolge bei der Landtagswahl mehr als 5 % der Stimmen erhalten. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.Die redaktionelle Gestaltung der Sendung ist von der Rundfunkfreiheit des RBB gedeckt und verletzt den FDP-Landesverband nicht in seinem Recht auf Chancengleichheit bei der Berichterstattung vor einer Wahl.Der Landesverband der FDP, die derzeit nicht im Landtag vertreten ist und Umfragen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 04.09.2024
- VG 11 L 733/24 -

RBB muss den FDP-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl nicht in die Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" einladen

VG Potsdam lehnt Eilantrag ab

Die für das Rundfunkrecht zuständige 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat einen Eilantrag des FDP-Landesverbandes Brandenburg abgelehnt. Durch den Antrag sollte der Rundfunk Berlin-Brandenburg dazu verpflichtet werden, den Spitzenkandidaten der FDP in die für den 17. September 2024 geplante Sendung "rbb24 - Ihre Wahl: Der Kandidatencheck" einzuladen.

Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war das redaktionelle Gesamtkonzept des RBB für die Berichterstattung über den Wahlkampf zur Landtagswahl in Brandenburg am 22. September 2024: Danach sind in die streitbefangene Sendung „Der Kandidatencheck“ die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien eingeladen worden, die derzeit im Landtag Brandenburg vertreten sind, sowie die Spitzenkandidaten... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.06.2024
- 13 B 494/24 -

WDR muss „Bündnis Sahra Wagenknecht“ zur „Wahlarena 2024 Europa“ einladen

BSW kann wegen des verfassungs­rechtlichen Gebots der Chancengleichheit für die politischen Parteien Teilnahme an Sendung beanspruchen

Der WDR muss den Spitzenkandidaten für die Europawahl der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW), Fabio De Masi, zur ARD-Sendung „Wahlarena 2024 Europa“ einladen und an der Diskussion mit dem Studiopublikum teilnehmen lassen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht in einem Eilverfahren entschieden und damit einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln geändert.

Am 06.06.2024 findet im unmittelbaren Vorfeld der Europawahl in der ARD die Wahlsendung „Wahlarena 2024 Europa“ statt. Eingeladen hat der federführende WDR Vertreter der Parteien SPD, CDU, CSU, B90/Grüne, FDP, AfD und Die Linke. Nach der eidesstattlichen Versicherung des für die Sendung verantwortlichen Redakteurs soll diese in Form eines sogenannten Townhall Meetings durchgeführt werden,... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 29.05.2024
- 6 L 928/24 -

Wagenknecht-Partei muss nicht zur ARD-"Wahlarena" eingeladen werden

Eilantrag erfolglos

Der Spitzenkandidat für die Europawahl der Partei "Bündnis Sahra Wagenknecht" (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" eingeladen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Eilantrag der Partei BSW abgelehnt.

Am 6. Juni 2024 und damit wenige Tage vor der Europawahl am 9. Juni 2024 findet in der ARD die Wahlsendung "Wahlarena 2024 Europa" statt, zu der Vertreter der Parteien SPD, CDU, CSU, B90/Grüne, FDP, AfD und Die Linke eingeladen sind. Antragsgegner ist der WDR, der als federführende Landesrundfunkanstalt für die in der ARD ausgestrahlte Sendung verantwortlich ist. Die Sendung soll im... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 29.11.2023
- 2 BvF 1/21 -

Bundeswahlrecht 2020 ist verfassungsgemäß

Normen­kontroll­antrag ist zulässig aber unbegründet

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass Art. 1 Nr. 3 bis 5 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 14. November 2020 (BWahlGÄndG) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Die abstrakte Normenkontrolle von 216 Mitgliedern des 19. Deutschen Bundestages der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP wendet sich gegen Art. 1 Nr. 3 bis 5 BWahlGÄndG. Durch die zur Überprüfung gestellten Bestimmungen in § 6 Abs. 5 und 6, § 48 Abs. 1 Satz 2 BWahlG wurden das Verfahren der Sitzzuteilung bei der Bundestagswahl sowie die Regelung für die Berufung von Listennachfolgern... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.11.2023
- 1 BvR 2577/15, 1 BvR 2579/15 und 1 BvR 2578/15 -

Klage gegen Legasthenie-Vermerk auf Zeugnis erfolgreich - Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind aber grundsätzlich geboten

Verfassungs­beschwerden teilweise erfolgreich

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die in den bayerischen Abiturzeugnissen der an Legasthenie leidenden Beschwerdeführer im Jahr 2010 angebrachten Bemerkungen über die Nichtbewertung ihrer Recht­schreib­leistungen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzen, weil sie auf einer damals geübten diskriminierenden Verwaltungspraxis beruhen: Legasthenie ist eine Behinderung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG. Die angegriffenen Zeugnisbemerkungen benachteiligen die Beschwerdeführer.

Die Beschwerdeführer, bei denen fachärztlich eine Legasthenie festgestellt worden war, bestanden im Jahr 2010 das Abitur in Bayern. Auf ihren Antrag flossen die Rechtschreibleistungen – entsprechend der damaligen Verwaltungspraxis – nicht beziehungsweise lediglich mit eingeschränktem Gewicht in die Abiturnote ein. In den Abiturzeugnissen der Beschwerdeführer wurde dies vermerkt. Bei... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.05.2023
- 3 B 43/21 -

Rundfunk Berlin-Brandenburg musste Wahlergebnis der Tierschutzpartei nach der Landtagswahl in Brandenburg im rbb Fernsehen nennen

Anspruch der Tierschutzpartei auf Gleichbehandlung gemäß Grundgesetz

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz (Tierschutzpartei) gegen die Landes­rundfunk­anstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) entschieden, dass der rbb das von der Tierschutzpartei bei der letzten Landtagswahl Brandenburg erzielte Ergebnis (2,6 % der Zweitstimmen) in den Fernsehsendungen "Brandenburg-Wahl: Die Entscheidung", "Brandenburg aktuell" und "rbb24" nicht mit dem Wahlergebnis von drei weiteren - deutlich unter einem Prozent liegenden - Parteien unter der Rubrik "Andere" zusammenfassen durfte.

Der rbb hatte die zusammenfassende Darstellung der Wahlergebnisse mit der verfassungsrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit und der ihm deshalb zustehenden redaktionellen Gestaltungsfreiheit begründet. Dem ohnehin nur für die Vorwahlberichterstattung geltenden parteienrechtlichen Prinzip der so genannten abgestuften Chancengleichheit, wonach die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.03.2022
- 3 B 23/22 und 3 B 24/22 -

Keine Pflicht zum Abnehmen verfrüht angebrachter Wahlplakate

Anbringung der Wahlplakate zum Zeitpunkt gerichtlicher Entscheidung von Sonder­nutzungs­genehmigungen gedeckt

Weder der Ortsverband der FDP noch jener der SPD müssen ihre zu früh aufgehängten Wahlplakate für die bevorstehenden Landtags- und Bürgermeisterwahlen auf dem Gebiet der Stadt Quickborn wieder abnehmen. Das hat das Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht gestern in zwei Eilverfahren entschieden.

Mit Bescheiden vom 25. März 2022 gab die Stadt den antragstellenden Ortsverbänden der FDP und SPD auf, die in ihrem Stadtgebiet aufgehängten bzw. aufgestellten Wahlplakate bis spätestens 27. März 2022 zu beseitigen. Dem lag zugrunde, dass beide Parteien zuvor eine Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Verkehrsraum zu Wahlkampfzwecken erhalten hatten, um ihre Plakate anzubringen.... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2022
- L 9 SO 12/22 B ER -

Landessozialgericht NRW stoppt Ausschreibung von Schulbegleitungen

Gebot der Trägervielfalt ist ein maßgeblicher Grundsatz des Rechts der Eingliederungshilfe

Der Stadt Düsseldorf als Träger der Eingliederungshilfe ist es vorläufig verboten, Schulbegleitungen für Kinder mit Behinderung in einem Aus­schreibungs­verfahren einzelnen Trägern zuzuweisen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.

Kinder haben einen Anspruch auf Schulbegleitung, wenn diese behinderungsbedingt erforderlich ist, um ihnen eine erfolgreiche Teilnahme am Schulunterricht zu ermöglichen. Seit einigen Jahren wird die Trägerschaft von Schulbegleitungen in Düsseldorf öffentlich ausgeschrieben. In einem sog. Vergabeverfahren erhalten einzelne Träger einen "Zuschlag", mit dem ein Vertrag zwischen dem Träger... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.07.2021
- 2 BvF 1/21 -

Eilantrag zum Bundeswahl­gesetz­änderungs­gesetz abgelehnt

Prüfung der Reform im Hauptverfahren

Das Bundes­verfassungs­gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von 216 Mitgliedern des Deutschen Bundestages aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP abgelehnt, mit dem die Antragstellerinnen und Antragsteller erreichen wollten, dass Art. 1 Nr. 3 bis 5 des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWahlGÄndG) bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag nicht anzuwenden ist. Die Entscheidung, ob die zur Prüfung gestellten Neuregelungen des Bundeswahlgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar sind, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

Der am 19. November 2020 in Kraft getretene Art. 1 Nr. 3 bis 5 BWahlGÄndG regelt im Wesentlichen das Sitzzuteilungsverfahren für die Wahlen zum Deutschen Bundestag nach § 6 Abs. 5 und 6 BWahlG neu. § 6 BWahlG sieht nunmehr vor: Bei der unveränderten ersten Verteilung wird zunächst die Gesamtzahl der Sitze nach dem Divisorverfahren den Ländern nach deren Bevölkerungsanteil zugeordnet... Lesen Sie mehr