Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: DNotZ 2013, 385
Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2013, Seite: 385
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2013, 385:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.12.2012
- XII ZR 43/11 -
BGH: Kinder können gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sein
Kann ein Elternteil die Kosten für eine Heimunterbringung nicht aufbringen, kann das Kind zur Leistung eines Elternunterhalts herangezogen werden. Hat das Kind mangels Erwerbslosigkeit selbst kein Einkommen, kann auch der Taschengeldanspruch gegenüber dem Ehepartner zu Unterhaltszwecken herangezogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle DNotZ 2013, 385 wird teils auch als „DNotZ 13, 385“, „DNotZ 2013, S. 385“ oder „DNotZ 13, S. 385“ zitiert.