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Landgericht Berlin, Beschluss vom 06.07.2022
- 65 S 65/22 -
Keine Modernisierungsmieterhöhung bei Austausch einer fast drei Jahrzehnte alten Gasetagenheizung
Nahezu vollständiger Ablauf der Lebensdauer
Wird eine fast drei Jahrzehnte alte Gasetagenheizung ausgetauscht, kommt eine Modernisierungsmieterhöhung nicht in Betracht, da von einem nahezu vollständigen Ablauf der Lebensdauer der Heizung auszugehen ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung seit dem Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Berlin-Neukölln unter anderem über eine
Vollständiger Verbrauch des Abnutzungsvorrates
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Wird eine fast drei Jahrzehnte alte
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2024
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 03.03.2022
[Aktenzeichen: 8 C 340/20]
Jahrgang: 2024, Seite: 176 WuM 2024, 176
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Dokument-Nr. 34022
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