wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2.5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Fürstenwalde, Urteil vom 24.01.2002
15 C 248/01 -

Mieter muss selbst angebrachte Fliesen in der Küche während der Mietzeit nicht entfernen

Anbringen eines Fliesenspiegels gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache

Bringt der Mieter einer Wohnung in der Küche einen Fliesenspiegel an, so ist dies vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gedeckt. Der Vermieter kann daher jedenfalls während der Mietzeit nicht die Entfernung der Fliesen verlangen. Dies hat das Amtsgericht Fürstenwalde entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall brachte die Mieterin einer Wohnung nach Abschluss des Mietvertrags eigenmächtig Fliesen um die Spüle in der Küche herum an. Die Vermieterin war damit aber nicht einverstanden und klagte daher auf Entfernung des Fliesenspiegels.

Kein Anspruch auf Entfernung des Fliesenspiegels in der Küche

Das Amtsgericht Fürstenwalde entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Entfernung des Fliesenspiegels zugestanden. Denn das Anbringen von Fliesen in der Küche durch den Mieter sei vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gedeckt gewesen. Ein solcher Fliesenspiegel sei als übliche Ausstattung einer Küche vom Vermieter hinzunehmen und diene im Übrigen dem Interesse des Vermieters. Denn durch die Fliesen könnten mögliche Feuchtigkeitsschäden verhindert werden.

Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann Anspruch auf Entfernung der Fliesen bestehen

Nach Ansicht des Amtsgerichts könne jedoch nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch auf Entfernung der Fliesen bestehen. Denn ein Mieter müsse nach seinem Auszug den früheren Zustand der Mietsache wiederherstellen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2015
Quelle: Amtsgericht Fürstenwalde, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Mietrechtliche Mitteilungen. Beilage zu Mieter Magazin (MM)
Jahrgang: 2002, Seite: 143
MM 2002, 143

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20855 Dokument-Nr. 20855

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20855

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Chris schrieb am 01.04.2015

So einen Vermieter wünsche ich mir nicht...

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?