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Amtsgericht Fürstenwalde, Urteil vom 24.01.2002
- 15 C 248/01 -
Mieter muss selbst angebrachte Fliesen in der Küche während der Mietzeit nicht entfernen
Anbringen eines Fliesenspiegels gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache
Bringt der Mieter einer Wohnung in der Küche einen Fliesenspiegel an, so ist dies vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gedeckt. Der Vermieter kann daher jedenfalls während der Mietzeit nicht die Entfernung der Fliesen verlangen. Dies hat das Amtsgericht Fürstenwalde entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall brachte die Mieterin einer Wohnung nach Abschluss des Mietvertrags eigenmächtig
Kein Anspruch auf Entfernung des Fliesenspiegels in der Küche
Das Amtsgericht Fürstenwalde entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf
Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann Anspruch auf Entfernung der Fliesen bestehen
Nach Ansicht des Amtsgerichts könne jedoch nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2015
Quelle: Amtsgericht Fürstenwalde, ra-online (vt/rb)
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Jahrgang: 2002, Seite: 143 MM 2002, 143
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Dokument-Nr. 20855
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