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Verwaltungsgericht Schleswig, Beschluss vom 28.05.2024
- 3 B 64/24 -
Keine Fahrraddemonstration auf der Autobahn A 23
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs geht vor dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit
Eine geplante Fahrraddemonstration darf nicht über die Autobahn A 23 führen. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren beschlossen
Der Antragsteller, eine Privatperson, hat für Sonntag, den 2. Juni 2024, eine Fahrraddemonstration unter dem Motto „A20-NIE - Marsch und Moor gehen vor - Klimaschutz JETZT!“ mit 500 Teilnehmern angemeldet. Die Route sollte auch über einen Abschnitt der
Ausweichen auf vorgeschlagene Alternativrouten zumutbar
Das VG kam zu dem Ergebnis, dass die Demonstration nicht über die A 23 verlaufen dürfe. Es sei nicht zu beanstanden, dass der Kreis Steinburg dem Schutzgut der Sicherheit und Leichtigkeit des Autobahnverkehrs den Vorrang gegenüber dem Grundrecht der
Mehrstündige Sperrung der Autobahn bedeutet erhebliche Gefahren
Der Kreis Steinburg, so die Richter weiter, habe überzeugend dargelegt, dass sich die mit einer Demonstration auf den Autobahnen verbundenen Gefahren für den Straßenverkehr nicht mit hinreichender Sicherheit durch polizeiliche Maßnahmen bewältigen ließen. Für die Demonstration auf der A 23 wäre eine mehrstündige Sperrung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Schleswig, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34023
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