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Dienstag, 3. Dezember 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: DNotZ 2014, 39

Deutsche Notar-Zeitschrift (DNotZ),
Jahrgang: 2014, Seite: 39

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
DNotZ 2014, 39:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom12.09.2013
- VII ZR 308/12 -

BGH: AGB-Regelung im Erwerbsvertrag zur Abnahme von Ge­meinschafts­eigentum durch von Bauträger bestimmten Erstverwalter unwirksam

Regelt eine AGB-Klausel in einem Erwerbsvertrag, dass das Ge­meinschafts­eigentum durch einen vom Bauträger bestimmten Erstverwalter abgenommen werden kann, so ist diese gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Denn darin liegt eine unangemessene Benachteiligung der Erwerber des Wohneigentums. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle DNotZ 2014, 39 wird teils auch als „DNotZ 14, 39“, „DNotZ 2014, S. 39“ oder „DNotZ 14, S. 39“ zitiert.