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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.09.2013
- VII ZR 308/12 -
BGH: AGB-Regelung im Erwerbsvertrag zur Abnahme von Gemeinschaftseigentum durch von Bauträger bestimmten Erstverwalter unwirksam
Unangemessene Benachteiligung der Erwerber
Regelt eine AGB-Klausel in einem Erwerbsvertrag, dass das Gemeinschaftseigentum durch einen vom Bauträger bestimmten Erstverwalter abgenommen werden kann, so ist diese gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam. Denn darin liegt eine unangemessene Benachteiligung der Erwerber des Wohneigentums. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte im Jahr 2010 eine
Landgericht und Oberlandesgericht gaben Klage statt
Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hielten die Klage der
Bundesgerichtshof verneint Verjährung des Kostenvorschuss- und Schadensersatzanspruches
Der Bundesgerichtshof ließ die Revision nicht zu. Sowohl der Kostenvorschussanspruch als auch der Schadensersatzanspruch seien nicht verjährt gewesen. Denn die Erstverwalterin sei nicht wirksam durch die entsprechende Klausel in den Erwerbsverträgen zu einer
Unwirksamkeit der Regelung aufgrund unangemessener Benachteiligung der Erwerber
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs habe die Regelung zu einer unangemessenen Benachteiligung der Erwerber gemäß § 307 Abs. 1 BGB geführt. Denn bestellt ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.08.2011
[Aktenzeichen: 14e O 56/10] - Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2012
[Aktenzeichen: I-23 U 112/11]
- BGH: Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch frühere Erwerber bindet nicht spätere Erwerber
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.02.2016
[Aktenzeichen: VII ZR 49/15]) - Erwerber von Wohneigentum kann durch Kaufvertragsklausel Vollmacht zur Abnahme des in seinem Sondernutzungsrecht unterliegenden Gemeinschaftseigentums erteilt werden
(Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 12.05.2015
[Aktenzeichen: 10 U 114/14])
Jahrgang: 2014, Seite: 39 DNotZ 2014, 39 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2013, Seite: 1336 MDR 2013, 1336 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 3360 NJW 2013, 3360 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2013, Seite: 738 NZM 2013, 738
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