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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 17.10.2024
- C-159/23 -
Schummel-Software verletzt laut EuGH keine Urheberrechte
Cheat-Software für Playstation ist keine Urheberrechtsverletzung
Die Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen erlaubt es dem Schutzberechtigten nicht, einem Dritten den Vertrieb einer Software zu untersagen, die nur den Inhalt von vorübergehend im Arbeitsspeicher einer Spielkonsole angelegten Variablen verändert.
Sony vertreibt PlayStation-Videospielkonsolen und Spiele für diese Konsolen. Bis zum Jahr 2014 bot sie u. a. die Konsole PlayStationPortable und das Spiel „MotorStorm: Arctic Edge“ zum Kauf an.
Sony klagt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
Sony verklagte vor deutschen Gerichten das Unternehmen Datel, das
Urheberrecht schützt nicht die Funktionalitäten des Programms
Der EuGH ist der Auffassung, dass der durch die Richtlinie spezifisch gewährte Schutz nicht den Inhalt von variablen Daten erfasst, die ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2024
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34476
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