Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 25.02.2016
- C-299/14 -
EU-Staatsbürger dürfen in den ersten drei Monaten des Aufenthalts von bestimmten Sozialleistungen ausgeschlossen werden
Versagung setzt keine Prüfung der persönlichen Umstände des Betreffenden voraus
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bekräftigt, dass Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts bestimmte Sozialleistungen versagt werden dürfen. Eine solche Versagung setzt keine individuelle Prüfung voraus.
Mit seinem heutigen Urteil bekräftigt der Gerichtshof seine neuere Rechtsprechung, wonach ein Mitgliedstaat Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts von bestimmten
Richtlinie erlaubt Versagung sämtlicher Sozialhilfeleistungen in den ersten drei Monaten des Aufenthalts
Der Gerichtshof weist darauf hin, dass
Hintergrund des Rechtsstreits
Mit seinem Urteil antwortet der Gerichtshof auf Fragen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Deutschland), das einen Rechtsstreit**** zwischen der spanischen Familie Peña-García und einem deutschen
Erläuterungen
* - Es handelt sich um Grundsicherungsleistungen nach dem deutschen Sozialgesetzbuch Zweites Buch. Andere Leistungen, wie Kindergeld, sind nicht Gegenstand des vorliegenden Urteils.
** - Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. L 158, S. 77, berichtigt in ABl. 2004, L 229, S. 35).
*** - Diese Regel gilt nicht für Arbeitnehmer, Selbständige und Personen, denen dieser Status erhalten bleibt.
**** - Der Rechtsstreit ist aufgrund der Berufung des Jobcenters in zweiter Instanz anhängig. In erster Instanz hatte das Sozialgericht Gelsenkirchen der Klage der Familie Peña-García stattgegeben.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2016
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
- Unionsbürger auf Arbeitsuche hat keinen Anspruch auf Sozialleistungen
(Sozialgericht Berlin, Urteil vom 11.12.2015
[Aktenzeichen: S 149 AS 7191/13]) - Kein Anspruch auf Hartz IV-Leistungen für arbeitssuchende EU-Ausländer
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2015
[Aktenzeichen: L 3 AS 479/15 B ER])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22273
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22273
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.