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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 11.06.2024
- C-646/21 -
Aufwachsen mit westlichen Werten als Asylgrund
Frauen können nach vielen Jahren in Westen eine "soziale Gruppe" im Sinne des Asylrechts bilden
Frauen, auch minderjährige, die als gemeinsames Merkmal ihre tatsächliche Identifizierung mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern teilen, zu der es im Zuge ihres Aufenthalts in einem Mitgliedstaat gekommen ist, können je nach den Gegebenheiten im Herkunftsland als einer „bestimmten sozialen Gruppe“ zugehörig angesehen werden, im Sinne eines „Verfolgungsgrundes“, der zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führen kann.
Zwei irakische Mädchen halten sich seit 2015 ununterbrochen in den Niederlanden auf. Nachdem ihre ersten Anträge auf internationalen Schutz abgelehnt worden waren, stellten sie Folgeanträge. Diese begründeten sie damit, dass sie infolge ihres langfristigen Aufenthalts in den Niederlanden die Normen, Werte und Verhaltensweisen ihrer Altersgenossen in dieser Gesellschaft angenommen hätten. Bei einer Rückkehr in den
Verfolgung muss identitätsprägende Überzeugung betreffen
In seinem Urteil entscheidet der Gerichtshof, dass Frauen, auch minderjährige, die als gemeinsames Merkmal ihre tatsächliche Identifizierung mit dem Grundwert der Gleichheit von Frauen und Männern teilen, zu der es im Zuge ihres Aufenthalts in einem Mitgliedstaat gekommen ist, je nach den Gegebenheiten im Herkunftsland als einer „bestimmten sozialen Gruppe“ zugehörig angesehen werden können, im Sinne eines „Verfolgungsgrundes“, der zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft führen kann. Er weist darauf hin, dass die nationalen Behörden, wenn ein Antragsteller, der um internationalen Schutz nachsucht, minderjährig ist, im Rahmen einer individualisierten Prüfung der Begründetheit des von dem Minderjährigen gestellten Antrags zwangsläufig das Kindeswohl berücksichtigen müssen.
Ferner kann bei der Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz, der auf einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2024
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34083
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