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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.2018
- 6 K 1405/15 -
Abfindung an einen Grenzgänger bei Wegzug während der Dauer des Dienstverhältnisses teilweise steuerpflichtig
Grenzgängerregelung nur bei laufender, aktiver Tätigkeit anwendbar
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit einem Urteil vom 16.01.2018 entschieden, dass die an einem Grenzgänger gezahlte Abfindung, zumindest teilweise in Deutschland steuerpflichtig sein kann.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger hatte bis Ende November 2008 seinen
FA bescheinigt Steuerpflicht der Abfindung
Das Finanzamt bescheinigte dem (früheren) Arbeitgeber des Klägers, dass 260/330 der
Gem. Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich gelte Arbeitsortprinzip
Das Gericht gibt in seiner Entscheidung bekannt, dass die sog. Grenzgängerregelung lediglich für eine laufende, aktive Tätigkeit zur Anwendung komme. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2018
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg, ra-online
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Dokument-Nr. 26262
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