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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2014
- 10 K 140031/12 -
Keine Riester-Förderung für Beamte ohne fristgemäße Einwilligung in elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten
Für Besoldungsempfänger geforderte Einwilligungserklärung ist feststehende Voraussetzung für Gewährung der Altersvorsorgezulage
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte sich mit der für eine große Anzahl von Verfahren bedeutsamen Frage zu befassen, inwiefern die verspätete Einwilligung eines Beamten in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten an die damalige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (heute Deutsche Rentenversicherung Bund) zum Ausschluss der Altersvorsorgezulage (so genannte Riester-Förderung) führen kann.
Nach Auffassung der Richterinnen und Richter des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg handelt es sich bei der in § 10 a Einkommensteuergesetz für Besoldungsempfänger geforderten Einwilligungserklärung um eine konstitutive Voraussetzung für die Gewährung der Altersvorsorgezulage. Liegt die
Fehlende rechtzeitige Einwilligung kann weder durch rückwirkende Fristverlängerung noch im Wege der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geheilt werden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2014
Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Verminderung von Beamtengehältern ist verfassungsgemäß
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.09.2007
[Aktenzeichen: 2 BvR 1673/03, 2 BvR 2267/03, 2 BvR 1046/04, 2 BvR 584/07, 2 BvR 585/07, 2 BvR 586/07]) - Erstes Finanzgerichts-Urteil zur "Riester-Zulage"
(Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.06.2007
[Aktenzeichen: 7 K 5216/05 B])
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Dokument-Nr. 17793
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