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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Riester-Rente“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.07.2019
- X R 35/17 -
Riesterrente: Rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge können vom Zulageempfänger zurückgefordert werden
Vorschrift für Rückforderungsanspruch setzt kein Verschulden des Zulageempfängers voraus
Ist ein Altersvorsorgevertrag über eine sogenannte Riesterrente vom Anbieter abgewickelt worden, kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rechtsgrundlos geleistete Zulagebeträge vom Zulageempfänger zurückfordern. Nach dem zu § 37 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO) ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofs kommt es auf ein Verschulden des Zulageempfängers nicht an.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Klägerin bei einem Anbieter einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen. Aufgrund der Angabe des Anbieters, dass die Klägerin unmittelbar zulageberechtigt sei, zahlte die ZfA jährlich Zulagebeträge, die der Anbieter dem Konto der Klägerin gutschrieb. Nach Beendigung des Altersvorsorgevertrages stellte die ZfA im Rahmen einer Überprüfung die fehlende Zulageberechtigung der Klägerin für drei Beitragsjahre fest und forderte die insoweit gewährten Altersvorsorgezulagen von ihr zurück. Den Einwand der Klägerin, sie treffe kein Verschulden, da die unzutreffenden Zulageanträge von ihrem Anbieter herrührten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.11.2017
- IX ZR 21/17 -
Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten mit tatsächlich geförderten Zulagen ist unpfändbar
BGH zu den Voraussetzungen der Pfändbarkeit eines in einem Riester-Vertrag angesparten Vermögens
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen das in einem Riester-Vertrag angesparte Vermögen pfändbar ist und daher in der Insolvenz zugunsten der Gläubiger verwertet werden kann.
Die Schuldnerin des zugrunde liegenden Rechtstreits schloss im Jahr 2010 bei der Beklagten einen Rentenversicherungsvertrag (Riester-Rente) ab. Der Rentenversicherungsvertrag sieht ein Kündigungsrecht für die Schuldnerin vor. Nachdem die Schuldnerin Beiträge in Höhe von insgesamt 333 Euro gezahlt hatte, stellte die Beklagte den Versicherungsvertrag auf Antrag der Schuldnerin beitragsfrei.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.01.2016
- IV ZR 38/14 -
BGH: Klauseln betreffend Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in Riester-Rentenversicherungsverträgen unwirksam
Klauseln sind intransparent und wecken falsche Erwartungen bei den Versicherungsnehmern
Zwei Klauseln betreffend die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in Riester-Rentenversicherungsverträgen sind unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zwei Teilklauseln in den Bedingungen von Riester-Rentenversicherungsverträgen eines deutschen Versicherungsunternehmens, welche die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer betreffen, für intransparent und deshalb unwirksam erklärt. Damit bleibt es bei dem auf Klage zweier... Lesen Sie mehr
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Landgericht Aachen, Urteil vom 08.04.2014
- 3 S 76/13 -
Riesterverträge sind auch bei lediglicher Förderungsfähigkeit unpfändbar
Geförderte Altersvorsorgevermögen sind einschließlich ihrer Verträge nicht übertragbar und daher auch nicht pfändbar
Spart ein Verbraucher im Rahmen eines Riester-Vertrags und ist dieses Altersvorsorgevermögen (noch) nicht gefördert, aber förderungsfähig, so ist es ebenfalls unpfändbar. Dies entschied das Landgericht Aachen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Insolvenzschuldnerin Geld in einem Riester-Vertrag angespart. Im Zuge des Insolvenzverfahrens wollte der Insolvenzverwalter das angesparte Vermögen zur Insolvenzmasse ziehen und hatte vom Versicherungsträger die Abrechnung über den Rückkaufswert und die Auszahlung verlangt.Das Landgericht Aachen entschied, dass die Versicherung... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.10.2014
- X R 18/14 -
Ungleichbehandlung zwischen Beamten und Rentenversicherungspflichtigen bei der "Riester-Rente" teilweise korrigiert
Zwei-Jahres-Frist für Vorlage der Einwilligungserklärung ab 2005 verfassungsgemäß
Der Bundesfinanzhof hat sich zu der Frage geäußert, ob Beamte im Hinblick auf eine zeitlich befristete Einwilligung zur Datenübermittlung eine Schlechterstellung bei der Altersvorsorgezulage ("Riester-Rente") im Vergleich zu Rentenversicherungspflichtigen hinzunehmen haben.
Sowohl rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer als auch Beamte können die Altersvorsorgezulage erhalten. Bei Rentenversicherungspflichtigen genügt dafür der Abschluss eines zertifizierten Vertrags mit einem entsprechenden Anbieter sowie die Leistung bestimmter Mindestbeiträge. Beamte müssen zusätzlich gegenüber ihrem Dienstherrn ausdrücklich darin einwilligen, dass dieser ihre Gehaltsdaten... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2014
- 10 K 140031/12 -
Keine Riester-Förderung für Beamte ohne fristgemäße Einwilligung in elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten
Für Besoldungsempfänger geforderte Einwilligungserklärung ist feststehende Voraussetzung für Gewährung der Altersvorsorgezulage
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte sich mit der für eine große Anzahl von Verfahren bedeutsamen Frage zu befassen, inwiefern die verspätete Einwilligung eines Beamten in die elektronische Übermittlung von Besoldungsdaten an die damalige Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (heute Deutsche Rentenversicherung Bund) zum Ausschluss der Altersvorsorgezulage (so genannte Riester-Förderung) führen kann.
Nach Auffassung der Richterinnen und Richter des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg handelt es sich bei der in § 10 a Einkommensteuergesetz für Besoldungsempfänger geforderten Einwilligungserklärung um eine konstitutive Voraussetzung für die Gewährung der Altersvorsorgezulage. Liegt die Einwilligung nicht spätestens zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres vor, das auf das Beitragsjahr folgt,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 23.01.2014
- 2 U 57/13 -
Intransparente Vertragsklauseln zur Kostenüberschussbeteiligung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Riester-Rentenverträgen unzulässig
Durchschnittlicher Versicherungsnehmer geht beim Lesen der AGBs von Teilhabe an Wirtschaftsergebnis der Versicherung aus
Klauseln von Allgemeine Geschäftsbedingungen zu so genannten Riester-Rentenverträgen, die bei einem durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer den Eindruck erwecken, dass er an den Kostenüberschüssen beteiligt wird, das Klauselwerk jedoch nicht ausreichend deutlich macht, dass bestimmte Vertragskategorien von der Kostenüberschussbeteiligung ganz ausgeschlossen sind, sind intransparent und daher unzulässig. Dies entschied das Oberlandesgericht Stuttgart.
Die Kläger verlangen von der Beklagten die Unterlassung der Verwendung von Klauseln zur Kostenüberschussbeteiligung in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu so genannten Riester-Rentenverträgen. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Beklagten wird ausgeführt, dass die Versicherungsnehmer an den Kostenüberschüssen zu beteiligen sind. Aus weiteren Klauselwerken und Bedingungen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 12.12.2011
- 273 C 8790/11 -
Insolvenzverwalter kann Versicherungsvertrag im Insolvenzfall des Versicherungsnehmers kündigen
Ausschluss des Kündigungsrechts nur bei unpfändbaren Forderungen
Im Falle der Insolvenz des Versicherungsnehmers einer Riester-Rentenversicherung kann der Insolvenzverwalter den Versicherungsvertrag kündigen und die Auszahlung des dem Versicherungsnehmer zustehenden Betrages an die Insolvenzmasse verlangen, solange noch keine staatlichen Förderzulagen geflossen sind. Die Möglichkeit einer späteren Förderung reicht nicht aus, um eine Unpfändbarkeit anzunehmen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Berlinerin beantragte Anfang 2010 Privatinsolvenz. Zu ihrem Privatvermögen gehörte eine Riester-Rentenversicherung. Der Insolvenzverwalter kündigte diesen Versicherungsvertrag und forderte die Versicherung auf, den Rückkaufwert mitzuteilen und an die Insolvenzmasse auszuzahlen, um daraus dann die Gläubiger zu befriedigen. Die Versicherung... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.07.2009
- X R 33/07 -
"Riesterzulage" für mittelbar berechtigten Ehegatten nur bei eigenem Altersvorsorgevertrag
Förderzweck für Zulage besteht nicht bei Ehegatten
Bei der sogenannten Riesterrente hat ein nur mittelbar zulageberechtigter Ehegatte lediglich dann einen Anspruch auf die Altersvorsorgezulage, wenn er einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt. Das Bestehen einer eigenen betrieblichen Altersversorgung reicht in einem solchen Fall nicht aus. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Die Riesterrente soll einen Anreiz schaffen, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine freiwillige kapitalgedeckte private Altersvorsorge aufzubauen. Dabei sollen diejenigen gefördert werden, bei denen in den letzten Jahren entweder das Rentenniveau oder die zukünftigen Versorgungsbezüge abgesenkt wurden. Die Zulage kann sowohl für einen Altersvorsorgevertrag als auch für... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.06.2007
- 7 K 5216/05 B -
Erstes Finanzgerichts-Urteil zur "Riester-Zulage"
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat bundesweit erstmals über die Altersvorsorgezulage im Rahmen der sogenannten "Riester-Rente" entschieden.
Nach dem Altersvermögensgesetz haben in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte Anspruch auf eine solche Altersvorsorgezulage zu ihren Altersvorsorgebeiträgen. Die Zulage wird gewährt, wenn die Steuerpflichtigen die Altersvorsorgebeiträge auf einen auf ihren Namen lautenden Vertrag leisten, der nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert ist,... Lesen Sie mehr
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