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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2018
- 13 K 3024/17 E -
Kosten für Zivilprozess nach Kindesentführung können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden
Ohne Umgangsrecht und Rückführung des Kindes nach Deutschland wäre immaterielle Existenzgrundlage gefährdet
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Kosten für einen Zivilprozess aus Anlass einer Kindesentführung als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens machte in seiner Einkommensteuererklärung 2014
Frühere Ehefrau entführte zwei Jahre alte Tochter nach Südamerika
Dagegen wandte sich der Kläger mit Einspruch und Klage. Er machte geltend, dass die
Begriff "Existenzgrundlage" ist im Zusammenhang mit Schutz von Ehe und Familie verfassungskonform auszulegen
Das Finanzgericht Düsseldorf gab der Klage statt und erkannte die geltend gemachten
Prozess war einzige Möglichkeit zur Rückholung des Kindes
Im Streitfall sei die (immaterielle) Existenzgrundlage des Klägers ohne ein Umgangsrecht mit seiner Tochter und deren Rückführung nach Deutschland gefährdet. Der Prozess sei für den Kläger die einzige (legale) Möglichkeit gewesen, seine von der Kindesmutter ins Ausland entführte Tochter nach Deutschland zurückzuholen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2018
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 25876
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