Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 02.03.2007
- 7 V 21/07 -
Finanzgericht verpflichtet Finanzamt zur Eintragung des (abgeschafften) Pendlerpauschale-Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte
Gericht hat erhebliche Zweifel an Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Pendlerpauschale
Ein Steuerpflichtiger hat es im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes erreicht, dass das Finanzamt auf seiner Lohnsteuerkarte ein von ihm beantragten Freibetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch für die ersten 20 Entfernungskilometer einzutragen hat.
Das Niedersächsische Finanzgericht hat in einem Verfahren zum vorläufigen Rechtsschutz erneut zur einschränkenden Neuregelung der sog.
Das Gericht hat erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der
Der 7. Senat hat die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen und darauf hingewiesen, dass die Einlegung der Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hätte, d.h. der beantragte Freibetrag muss vom Finanzamt zunächst eingetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in vergleichbaren Fällen (Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte) vor einer Anrufung des Finanzgerichts immer eine ablehnende Entscheidung der zuständigen Finanzbehörde im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung vorliegen muss.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Niedersachsen vom 08.03.2007
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 3915
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3915
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.