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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Entfernungspauschale“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.06.2022
- VI R 26/20 -

Abzug von Taxikosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz lediglich in Höhe der Entfernungs­pauschale

Taxi ist kein begünstigtes öffentliches Verkehrsmittel

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auch bei Nutzung eines Taxis lediglich in Höhe der Entfernungs­pauschale Aufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann.

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung und der sog. ersten Tätigkeitsstätte (zumeist dessen üblicher Arbeitsplatz) sind grundsätzlich pauschal in Höhe von 0,30 € für jeden Entfernungskilometer anzusetzen, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel genutzt wird. Eine Ausnahme gilt nach § 9 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) jedoch bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. In diesem Fall darf der Arbeitnehmer anstatt der auch höhere tatsächliche Kosten ansetzen.Der BFH hatte nun die Frage zu klären, ob es sich bei einem um ein solch begünstigtes öffentliches Verkehrsmittel handelt,... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.12.2019
- VI R 8/18 -

Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls sind als Werbungskosten abziehbar

Durch einen Wegeunfall verursachten Krankheitskosten werden nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungs­pauschale erfasst

Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. Solche Krankheitskosten werden nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungs­pauschale erfasst, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19.12.2019 entschieden hat.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin erlitt durch einen Verkehrsunfall auf dem Weg von ihrer ersten Tätigkeitsstätte nach Hause erhebliche Verletzungen. Sie machte die hierdurch verursachten Krankheitskosten, soweit sie nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen wurden, als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Finanzamt und... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.11.2019
- 6 K 1475/18 -

Fahrt­kosten­berechnung: Feuerwehrmann hat bei Arbeit an verschiedenen Einsatzstellen keine sogenannte "erste Tätigkeitsstätte"

Für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können tatsächliche Fahrtkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine sogenannte "erste Tätigkeitsstätte" hat. Dies hat zur Folge, dass er für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht nur die Entfernungs­pauschale, sondern die tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen kann.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist bei einer Landesbehörde als Feuerwehrmann angestellt und hat seinen Dienst - jeweils 24-Stunden-Schichten - nach besonderer Einzelweisung alternativ an vier verschiedenen Einsatzstellen zu verrichten. Im Streitjahr 2016 war er ausschließlich in einer 15 km von seinem Wohnort entfernten Feuerwache eingesetzt.In der Einkommensteuererklärung... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.07.2017
- 6 K 3009/15 E -

Entfernungs­pauschale ist auch bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen nur einmal zu gewähren

Regelung führt zu sachgerechter Abbildung wirtschaftlicher Belastungen und zu Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Entfernungs­pauschale für Fahrten eines Flugbegleiters zum Beschäftigungsort auch dann nur einmal zu gewähren ist, wenn die Rückfahrt nicht am selben Tag vorgenommen wird wie die Hinfahrt.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist als Flugbegleiter tätig, was häufig mehrtägige Einsätze erfordert. Für das Streitjahr 2014 beantragte er den Ansatz sämtlicher Fahrtkosten zu seinem Beschäftigungsort nach Dienstreisegrundsätzen. Das Finanzamt berücksichtigte jedoch lediglich die Entfernungspauschale, wobei es diese für diejenigen Arbeitseinsätze, bei denen Hin- und Rückfahrt... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24.04.2017
- 2 K 168/16 -

Dienststelle ist erste Tätigkeitsstätte eines Polizeibeamten im Streifendienst

Polizeibeamten steht für Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte nur Entfernungs­pauschale zu

Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass Streifenpolizisten an ihrer Dienststelle (Polizeirevier) eine erste Tätigkeitsstätte im Sinne des neuen ab 2014 geltenden steuerlichen Reisekostenrechts begründen. Dies hat zur Folge, dass Fahrtkosten vom Wohnort zur Dienststelle nur in Höhe der Entfernungs­pauschale abziehbar sind und Mehraufwendungen für Verpflegung bei dienstbedingter Auswärtstätigkeit eine ununterbrochene Abwesenheit von mindestens 8 Stunden von der Dienststelle erfordern.

Zu der bis 2013 geltenden Rechtslage war der Bundesfinanzhof der Auffassung, dass Polizeibeamte, die im Streifendienst tätig sind, typischerweise nicht über eine "regelmäßige Arbeitsstätte" (so der bisherige Begriff) verfügen. Sie konnten daher die Fahrtkosten zum Polizeirevier nach Dienstreisekostengrundsätzen (0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer) berechnen und - bei dienstbedingter... Lesen Sie mehr

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Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 23.02.2017
- 1 K 1824/15 -

Erste Tätigkeitsstätte bei Flugpersonal ist der im Arbeitsvertrag festgelegte Flughafen

Fahrten von der Wohnung zum Flughafen können nur im Wege der Entfernungs­pauschale geltend gemacht werden

Ein angestellter Pilot und eine angestellte Flugbegleiterin können seit der gesetzlichen Neuregelung ab 2014 die Aufwendungen für durchgeführte Fahrten von der Wohnung zum Flughafen im Rahmen des Werbungs­kosten­abzugs nicht nach Dienst­reise­grund­sätzen, sondern nur im Wege der Entfernungs­pauschale ansetzen, wenn es sich bei diesem Flughafen um den arbeitsvertraglich zugewiesenen Flughafen handelt. Dieser arbeitsvertraglich zugewiesene Arbeitsort ist die erste Tätigkeitsstätte. Dies entschied das Hessische Finanzgericht.

Im zugrunde liegenden Rechtsstreit klagte ein angestellter Pilot und eine angestellte Flugbegleiterin. Die Eheleute waren laut jeweiligem Arbeitsvertrag an einem bestimmten Flughafen beschäftigt bzw. eingesetzt. Der Arbeitgeber hatte aber auch das Recht, den Kläger auf anderen Flugmustern oder an einem anderen Ort einzusetzen und die Klägerin mit Aufgaben an einem anderen Ort im In-... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 30.11.2016
- 9 K 130/16 -

Betrieb des Entleihers stellt keine erste Tätigkeitsstätte des Leiharbeitnehmers dar

Fahrtkosten zum Entleihbetrieb dürfen nach Dienst­reise­kosten­grundsätzen mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer berechnet werden

Das Niedersächsische Finanzgerichts hat entschieden, dass der Betrieb des Entleihers keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers darstellt.

Zur bis 2013 geltenden Rechtslage war der Bundesfinanzhof zu dem Schluss gelangt, dass Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte (so der bisherige Begriff) verfügen und daher die Fahrtkosten zu dem Entleihbetrieb nach Dienstreisekostengrundsätzen (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) berechnen können. Fraglich war, ob dies auch noch... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 13.10.2016
- 6 K 20/16 -

Stationierungsflughafen eines Piloten gilt als "erste Tätigkeitsstätte"

Fahrtenaufwendungen sind nicht mehr nach Dienstreisegründsätzen abzugsfähig

Ein Pilot kann für die Fahrten zwischen seinem Wohnsitz und dem Stationierungs- und Heimatflughafen seit dem 01.01.2014 nur noch die Entfernungspauschale ("Pendlerpauschale") als Werbungskosten geltend machen. Dies hat das Finanzgericht Hamburg in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Die Klägerin im vorliegenden Fall war als Copilotin im internationalen Flugverkehr tätig. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Flugzeugführer schwerpunktmäßig in einem Flugzeug und damit auswärts tätig. Ein Flugzeug sei nicht ortsfest und damit keine "regelmäßige Arbeitsstätte", wie es das Gesetz für die Anwendung der Entfernungspauschale vorsah. Aufwendungen für... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 26.04.2016
- 2 K 160/14 -

Für Fahrtkosten von Bundeswehr-Studenten gilt Entfernungs­pauschale

Finanzgericht erkennt Bundeswehruniversität als regelmäßige Arbeitsstätte an

Fahrtkosten vom Ort des Lebensmittelpunktes zum Studienort sind bei einem Studium an einer Bundeswehr­universität im Rahmen der Offiziersausbildung mit der Entfernungspauschale zu berücksichtigen. Die Universität stellt eine regelmäßige Arbeitsstätte dar, weil das Studium an einer Bundeswehr­hoch­schule integraler Bestandteil der Offiziersausbildung des Truppendienstes ist.

§ 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 EStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung regelte, dass zur Abgeltung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte eine Entfernungspauschale pro Kilometer der Entfernung von 0,30 Euro, höchstens 4.500 Euro anzusetzen ist. Hat der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, kann er die Pauschale für die weiter entfernte Wohnung nur geltend machen,... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.04.2016
- 7 K 2639/14 E -

Ausbildungsschule ist als regelmäßige Arbeitsstätte einer Lehr­amts­referendarin anzusehen

Fahrten zur Schule lediglich mit 0,30 Euro pro Entfernungs­kilometer abziehbar

Das Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass die Ausbildungsschule einer Lehr­amts­referendarin deren regelmäßige Arbeitsstätte darstellt.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war im Streitjahr 2012 als Lehramtsreferendarin tätig. Das zuständige Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung wies sie vom 1. Mai 2012 bis zum 31. Oktober 2013 einer bestimmten Grundschule zur schulpraktischen Ausbildung zu. Diese Schule suchte sie viermal wöchentlich auf, während sie einmal in der Woche an Ausbildungsseminaren teilnahm.... Lesen Sie mehr