Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Finanzgericht Münster, Urteil vom 12.04.2018
- 3 K 3662/16 Erb -
Vorfälligkeitsentschädigungen für Ablösung von Darlehen bei Nachlasspflegeschaft sind Nachlassverbindlichkeiten
Als Nachlassregelungskosten anzusehende Vorfälligkeitsentschädigungen können Erbschaftsteuer mindern
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Vorfälligkeitsentschädigungen, die von der Nachlasspflegerin für die Ablösung von Darlehen angefallen sind, als Nachlassverbindlichkeiten von der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage abzugsfähig sind.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist einer von insgesamt 29 Erben der im Jahr 2013 verstorbenen Erblasserin. Da die Erben zunächst nicht bekannt waren, ordnete das Amtsgericht die Nachlasspflegschaft an und bestellte eine Nachlasspflegerin. Diese veräußerte mit Genehmigung des Gerichts vier der zum
Kläger macht Vorfälligkeitsentschädigungen (anteilig) als Nachlassverbindlichkeiten geltend
Nachdem die Erben ermittelt worden waren, setzte das Finanzamt u.a. gegenüber dem Kläger Erbschaftsteuer fest. Dieser machte die Vorfälligkeitsentschädigungen (anteilig) als
Vorfälligkeitsentschädigungen als Nachlassregelungskosten abzugsfähig
Das Finanzgericht Münster gab der hiergegen gerichteten Klage statt. Die Aufwendungen seien als Nachlassregelungskosten anzusehen und damit als
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2019
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26898
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26898
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.