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Finanzgericht Münster, Urteil vom 26.11.2020
- 5 K 2414/19 U -
Umsätze eines Zauberkünstlers unterfallen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
Finanzgericht Münster zum Umsatzsteuersatz bei theaterähnlichen Tätigkeiten
Umsätze in Form von Darbietungen auf dem Gebiet der Zauberei und der Ballonmodellage unterliegen nicht dem Regelsteuersatz von (im Streitjahr) 19 %, sondern dem ermäßigten Steuersatz von (im Streitjahr) 7 %. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 26.11.2020 entschieden.
Der Kläger war in den Streitjahren 2017 und 2018 als selbständiger
Zauberei umsatzsteuerermäßigt, Nikolausauftritte jedoch nicht
Das FG Münster hat der Klage im Hinblick auf die Umsätze des Klägers als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2021
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 29666
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