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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zauberkünstler“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Münster, Urteil vom 26.11.2020
- 5 K 2414/19 U -
Umsätze eines Zauberkünstlers unterfallen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz
Finanzgericht Münster zum Umsatzsteuersatz bei theaterähnlichen Tätigkeiten
Umsätze in Form von Darbietungen auf dem Gebiet der Zauberei und der Ballonmodellage unterliegen nicht dem Regelsteuersatz von (im Streitjahr) 19 %, sondern dem ermäßigten Steuersatz von (im Streitjahr) 7 %. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 26.11.2020 entschieden.
Der Kläger war in den Streitjahren 2017 und 2018 als selbständiger Zauberkünstler tätig. Seine Dienstleistungen stellte er für betriebliche und private Feierlichkeiten zur Verfügung. Der Kläger bot neben der klassischen Bühnenzauberei die sog. "Close-up"-Zauberei, die klassische "Manipulation" sowie das Fertigen von Ballonskulpturen. Außerdem trat der Kläger jährlich als Nikolaus auf und veröffentlichte mehrere Bücher. In seinen Umsatzsteuererklärungen der Jahre 2017 und 2018 erklärte der Kläger im Hinblick auf die Tätigkeiten als Zauberer und seine Auftritte als Nikolaus ermäßigt besteuerte und hinsichtlich seiner übrigen Tätigkeiten regelbesteuerte... Lesen Sie mehr
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