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Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.11.2019
- 8 K 168/19 GrE -
Zusammen mit Grundstücken erworbene Weihnachtsbaumkulturen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer
Weihnachtsbäume sind kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks
Werden Weihnachtsbaumkulturen zusammen mit dem Grundstück erworben, unterliegt nur der das Grundstück betreffende Teil des Kaufvertrags der Grunderwerbsteuer. Der Kauf der Weihnachtsbäume ist grunderwerbsteuerfrei. Denn die Weihnachtsbäume sind kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sondern nur sogenannter Scheinbestandteil. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte ein
Weihnachtsbäume sind nur Scheinbestandteil eines Grundstücks
Das Finanzgericht Münster gab der hiergegen erhobenen Klage statt. Für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2019
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28167
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