Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2009, 913
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2009, Seite: 913
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2009, 913:
Amtsgericht Dresden, Urteil vom02.10.2008
- 145 C 5372/08 -
Vermieter will Teppichboden durch Laminat austauschen: Mieter kann abgenutzten Teppichboden eigenmächtig erneuern
Weigert sich ein Vermieter, einen abgenutzten Teppichboden auszutauschen und beabsichtigt er vielmehr die Verlegung von Laminat, so kann der Mieter den Teppichboden selbst erneuern und die Kosten dafür gemäß § 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB ersetzt verlangen. Der Austausch eines Teppichbodens durch Laminat stellt eine formell anzukündigende Modernisierungsmaßnahme dar. Dies hat das Amtsgericht Dresden entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2009, 913 wird teils auch als „GE 09, 913“, „GE 2009, S. 913“ oder „GE 09, S. 913“ zitiert.