Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: GE 2011, 122
Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2011, Seite: 122
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2011, 122:
Bundesgerichtshof, Urteil vom03.11.2010
- VIII ZR 330/09 -
BGH: Miete darf erst nach vorheriger Mangelanzeige beim Vermieter gemindert werden - Zum Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Wenn eine Wohnung einen Mangel aufweist, kann der Mieter sein Zurückbehaltungsrecht (bzw. eine Mietminderung) erst dann geltend machen, wenn er dem Vermieter den Mangel angezeigt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle GE 2011, 122 wird teils auch als „GE 11, 122“, „GE 2011, S. 122“ oder „GE 11, S. 122“ zitiert.