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Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.2010
- VIII ZR 330/09 -
BGH: Miete darf erst nach vorheriger Mangelanzeige beim Vermieter gemindert werden - Zum Zurückbehaltungsrecht des Mieters
Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters kann die ihm zukommende Funktion nur erfüllen, wenn dem Vermieter der Mangel bekannt ist
Wenn eine Wohnung einen Mangel aufweist, kann der Mieter sein Zurückbehaltungsrecht (bzw. eine Mietminderung) erst dann geltend machen, wenn er dem Vermieter den Mangel angezeigt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Beklagten des zugrunde liegenden Falls sind
LG Berlin: Mieter können sich auf Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich Mietzahlung berufen
Der Kläger hat mit seiner Klage unter anderem Räumung und Herausgabe der
BGH: Zurückbehaltungsrecht eines Mieters aufgrund von Mängeln erst nach Mängelanzeige bei Vermieter
Die dagegen gerichtete Revision des Klägers hatte Erfolg und führte zur Wiederherstellung des erstinstanzlichen Räumungsurteils. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein
Erläuterungen
* - § 320 BGB: Einrede des nichterfüllten Vertrags
(1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist. (…)
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2010
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 05.12.2007
[Aktenzeichen: 12 C 368/07] - Landgericht Berlin, Urteil vom 06.11.2009
[Aktenzeichen: 63 S 17/08]
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2011, Seite: 122 GE 2011, 122 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 47 IMR 2011, 47 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2011, Seite: 92 MDR 2011, 92 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2011, Seite: 447 NJW-RR 2011, 447 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 197 NZM 2011, 197 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2011, Seite: 12 WuM 2011, 12 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 275 ZMR 2011, 275
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Dokument-Nr. 10503
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