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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09.06.2009
- 10 B 1503/09 u. a. -
VGH Hessen: Daten der Empfänger von EU-Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden
Öffentliche Belange haben höheren Stellenwert als Interessen des Subventionsempfängers
Die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von EU-Agrarsubventionen im Internet ist zulässig. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Das EU-Recht bestimmt, dass EU-Subventionen im Agrarbereich unter Nennung des Namens des Empfängers sowie dessen Wohn- bzw. Betriebssitzes und der Höhe der Zahlung im
VG Wiesbaden: Verstoß gegen Achtung des Privatlebens
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte die für Ende April 2009 geplante
Schaffung erhöhter Transparenz dienen wirtschaftlichem Wohl des Mitgliedsstaats
Nach der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bestehen die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung notwendigen erheblichen Zweifel an der Gültigkeit der europarechtlichen Bestimmungen, die eine
Ferner weist der Hessische Verwaltungsgerichtshof darauf hin, dass im Bundesland
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 22/09 des VGH Hessen vom 18.06.2009
- OVG Schleswig-Holstein: Daten der Empfänger von Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden
(Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.06.2009
[Aktenzeichen: 2 MB 7/09, 2 MB 8/09, 2 MB 9/09]) - Verwaltungsgericht Karlsruhe: Agrarsubventionen dürfen im Internet veröffentlicht werden
(Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 19.05.2009
[Aktenzeichen: 10 K 932/09])
- EG-Agrarbeihilfen: VG Mainz untersagt Veröffentlichung von Subventionsdaten im Internet
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 02.06.2009
[Aktenzeichen: 1 L 471/09.MZ]) - OVG Mecklenburg-Vorpommern untersagt Internetveröffentlichung von Daten über EU-Agrarzahlungen
(Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 04.05.2009
[Aktenzeichen: 2 M 77/09])
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Dokument-Nr. 8027
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