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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 20.08.2013
- 13 Sa 269/13 -
Auszubildender muss nach Verletzung seines Kollegen am Auge 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen
Kraftvoller Wurf mit einem Wuchtgewicht stellt fahrlässiges Handeln dar
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat einen Auszubildenden, der in einer Kfz-Werkstatt ein Wuchtgewicht nach seinem Kollegen geworfen und ihn damit schwer am Auge verletzt hatte, zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 25.000 Euro verurteilt.
Der Beklagte des vorliegenden Rechtsstreits war am 24. Februar 2011 in seinem Ausbildungsbetrieb, einer Kfz-Werkstatt in Bad Homburg, mit dem Auswuchten von Autoreifen beschäftigt. Der zum damaligen Zeitpunkt 18-jährige Kläger, ebenfalls
Geschädigter verlangt Schmerzensgeld
Der Kläger hat den Beklagten deshalb auf
Herumwerfen von Wuchtgewichten in einem Kfz-Betrieb ist persönlich-privaten Bereich zuzuordnen, für den Arbeitnehmer in vollem Umfang haftet
Das Arbeitsgericht und ihm folgend das Hessische Landesarbeitsgericht haben der Klage insoweit stattgegeben und den Beklagten zu einem
Gericht verneint Anspruch auf zusätzliche monatliche Schmerzensgeldrente
Bei der Höhe des Schmerzensgeldes ließ sich das Hessische Landesarbeitsgericht insbesondere von den erlittenen Schmerzen, der dauerhaften Beeinträchtigung der Lebensführung des Klägers leiten und dem Risiko weiterer Verschlechterungen des Augenlichts. Abgewiesen hat das das Landesarbeitsgericht das Begehren des Klägers auf eine zusätzliche monatliche Schmerzensgeldrente. Deren Voraussetzungen seien im vorliegenden Fall nicht gegeben.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.09.2013
Quelle: Hessisches Landesarbeitsgericht/ra-online
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.01.2013
[Aktenzeichen: 19 Ca 4510/12]
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Dokument-Nr. 16890
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