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Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.03.2012
- 19 UF 186/11 -
Verdachtsdiagnose "Transsexualität": Keine Rückübertragung der Gesundheitssorge für 11jähriges Kind vom Jugendamt auf die Kindesmutter
Rückübertragung wegen fortdauernder Gefahr für das Kindeswohl gegenwärtig ausgeschlossen
Das Berliner Kammergericht hat die Beschwerde einer Mutter zurückgewiesen, die vor dem Hintergrund der Verdachtsdiagnose der Transsexualität ihres 11jährigen Kindes die Rückübertragung der Gesundheitssorge vom Jugendamt auf sich verlangt hatte. Mit seiner Entscheidung bestätigte das Gericht die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts, das eine Rückübertragung der Gesundheitssorge auf die Eltern ebenso abgelehnt hatte wie eine Rückübertragung auf die Kindesmutter allein.
Das Gericht führte in seiner Entscheidungsbegründung aus, dass eine Rückübertragung wegen einer fortdauernden Gefahr für das
Feststellung der Gefahr einer Blockade weiterer Diagnostik bedarf keines Sachverständigengutachtens
Um diese Gefahr - und daran anschließend die Verhältnismäßigkeit des Entzuges der Gesundheitsfürsorge sowie deren
Ausübung der Gesundheitsfürsorge durch Kindesmutter allein zum Wohle des Kindes zweifelhaft
Eine
Entgegen anderslautender Presseberichte hat das Kammergericht in diesem Verfahren nicht entschieden, dass das Kind "in die Psychiatrie eingewiesen werden darf". Ebensowenig hat der Familiensenat inhaltliche Festlegungen zur Eignung oder Erforderlichkeit bestimmter medizinischer Begleitmaßnahmen für das Kind getroffen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2012
Quelle: Kammergericht/ra-online
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Dokument-Nr. 13269
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