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Kammergericht Berlin, Urteil vom 30.03.2017
- (3) 161 Ss 42/17 (6/17) -
Absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern bei Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille
Freispruch von Trunkenheitsfahrt trotz höheren Promillewerts muss begründet werden
Fährt ein Radfahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille, so ist er als absolut fahruntüchtig anzusehen. Wird er trotz höheren Promillewertes vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt freigesprochen, so muss der Tatrichter dies mit eingehender Darstellung und Würdigung wissenschaftlicher Erkenntnisse begründen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein
Ab 1,6 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern vor
Das Kammergericht Berlin entschied zu Gunsten der Amtsanwaltschaft und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille sei ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.12.2018
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Urteil vom 22.12.2016
[Aktenzeichen: 3034 Js 10952/16]
Jahrgang: 2017, Seite: 587 NZV 2017, 587
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Dokument-Nr. 26786
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