die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „absolute Fahruntüchtigkeit“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2020
- 2 Rv 35 Ss 175/20 -
Für Kraftfahrer geltender Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille nicht ohne Weiteres auf Pedelec-Fahrer übertragbar
Einstufung der Pedelecs als Kraftfahrzuge für Beurteilung der absoluten Fahruntüchtigkeit unerheblich
Der für Kraftfahrer geltende Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille ist nicht ohne Weiteres auf Pedelec-Fahrer übertragbar. Für die Beurteilung der absoluten Fahruntüchtigkeit kommt es nicht darauf an, ob Pedelecs als Kraftfahrzeuge einzustufen sind. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im Mai 2018 stieß ein Pedelec-Fahrer mit einer auf seinen Fahrweg einbiegenden Radfahrerin zusammen. Es stellte sich heraus, dass der Pedelec-Fahrer eine Blutalkoholkonzentration von 1,59 Promille aufwies. Er wurde deshalb wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr angeklagt. Das Amtsgericht Staufen und das Landgericht Freiburg sprachen ihn aber frei. Sie meinten, dass Pedelecs keine Kraftfahrzeuge seien und dass daher für die Beurteilung der absoluten Fahruntüchtigkeit nicht auf den für Kraftfahrer geltenden Grenzwert von 1,1 Promille abzustellen sei, sondern der für Fahrradfahrer geltenden... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 30.03.2017
- (3) 161 Ss 42/17 (6/17) -
Absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern bei Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille
Freispruch von Trunkenheitsfahrt trotz höheren Promillewerts muss begründet werden
Fährt ein Radfahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille, so ist er als absolut fahruntüchtig anzusehen. Wird er trotz höheren Promillewertes vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt freigesprochen, so muss der Tatrichter dies mit eingehender Darstellung und Würdigung wissenschaftlicher Erkenntnisse begründen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Radfahrer im Dezember 2016 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten ohne nähere Begründung wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Trunkenheitsfahrt freigesprochen, obwohl er zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille aufwies. Gegen den Freispruch legte die Amtsanwaltschaft Revision ein.Das Kammergericht Berlin... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.06.1990
- 4 StR 297/90 -
BGH: Absolute Fahruntüchtigkeit bei Autofahrern liegt bei 1,1 Promille
Seit 1966 geltender Grenzwert von 1,3 Promille aufgehoben
Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit für Autofahrer liegt bei 1,1 Promille. Der seit 1966 geltende Grenzwert von 1,3 Promille ist damit aufgehoben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im September 1989 verursachte ein Autofahrer einen Verkehrsunfall, weil er die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmers missachtete. Da bei ihm eine Blutalkoholkonzentration von 1,24 Promille zum Unfallzeitpunkt festgestellt wurde, verurteilte ihn das Amtsgericht Wolfsburg wegen des Verstoßes gegen § 24 a StVG zu einer Geldbuße... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 19.12.2016
- 1 Rev 76/16 -
Segway stellt Kraftfahrzeug im Sinne von § 316 StGB (Trunkenheitsfahrt) dar
Absolute Fahruntüchtigkeit für Segway-Fahrer liegt bei 1,1 Promille
Ein Segway stellt ein Kraftfahrzeug im Sinne von § 316 StGB dar. Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt daher bei 1,1 Promille. Dies hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In den frühen Morgenstunden eines Dezembertages im Jahr 2015 fuhr ein Mann mit seinem Segway auf dem Gehweg. Da er zu diesem Zeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille aufwies, wurde er vom Amtsgericht Hamburg-Bergedorf wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Zudem wurde dem... Lesen Sie mehr