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Kammergericht Berlin, Urteil vom 12.11.2007
- 8 U 194/06 -
Mietminderung bei Kundenmangel durch Baumaßnahmen zulässig
Ungehinderter Zugang zum Geschäft stellt Voraussetzung für vertragsgemäße Nutzung dar
Ist der Zugang zu einem Ladenlokal behindert, stellt dies einen schwerwiegenden Mangel dar, der eine vollständige Mietminderung rechtfertigen kann. Das entschied das Kammergericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Fall betrieb eine Frau ein Geschäft für Souvenirs in Innenstadtlage. Im Zuge des Baus einer U-Bahn wurde der
Risiko der Beeinträchtigung muss vom Vermieter getragen werden
Die Richter sahen jedoch die Frau im Recht. Das Mietobjekt weise einen so massiven Mangel auf, dass eine vollständige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtsanwälte
Jahrgang: 2008, Seite: 408 BauR 2008, 408 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2008, Seite: 52 GE 2008, 52 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2008, Seite: 47 IMR 2008, 47 | Zeitschrift: Neue Justiz (NJ)
Jahrgang: 2008, Seite: 130 NJ 2008, 130 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2008, Seite: 1042 NJW-RR 2008, 1042 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2008, Seite: 526 NZM 2008, 526
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Dokument-Nr. 8627
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