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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Bauarbeiten“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27.01.2022
- 9 VR 1.22 -
Eilantrag gegen den Weiterbau der Festen Fehmarnbeltquerung abgelehnt
Kein Baustopp für Fehmarnbelttunnel
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Eilantrag einer Umweltvereinigung gegen den Weiterbau der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) abgelehnt.
Die gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der FFBQ erhobenen Klagen hat das Gericht mit Urteilen vom 3. November 2020 abgewiesen. Es hat dabei jedoch festgestellt, dass bezüglich weiterer Riffvorkommen, die während des Gerichtsverfahrens entdeckt worden sind, ein ergänzendes Verfahren durchgeführt werden muss. Mit Planänderungsbeschluss vom 1. September 2021 hat das schleswig-holsteinische Wirtschafts- und Verkehrsministerium für diese Riffe eine Befreiung von dem naturschutzrechtlichen Beschädigungs- und Zerstörungsverbot erteilt, die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen festgelegt und dessen sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Die Aushubarbeiten... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.09.2021
- 4 MB 32/21 -
Erste Bauarbeiten für den Fehmarnbelt-Tunnel können beginnen
Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erfolglos
Das Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht hat den Weg frei gemacht für den Beginn erster Bauarbeiten für die Feste Fehmarnbeltquerung. In zweiter Instanz wurde entschieden, dass die vorläufig verfügte Einweisung in den Besitz von Grundstücken im Bereich des Fährhafens Puttgarden, die für die Bauarbeiten benötigt werden, rechtmäßig ist und deshalb von den Vorhabenträgern schon vollzogen werden darf.
Eigentümer der betroffenen Grundstücke sind die Scandlines Deutschland GmbH und die Scandlines Bordershop Puttgarden GmbH. Sie hatten sich gegen die Besitzeinweisungsbeschlüsse des Innenministeriums als Enteignungsbehörde gewandt und um vor-läufigen Rechtsschutz nachgesucht. Das Verwaltungsgericht hatte ihren Anträgen durch Beschluss vom 2. Juni 2021 stattgegeben und dies damit begründet,... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 16.08.2021
- 4 L 1050/21.WI -
Nächtliche Bauarbeiten an Eisenbahnüberführung in Rüdesheim-Assmannshausen dürfen stattfinden
Kein Anspruch auf Untersagung der Bauarbeiten während der Nachtzeit
Das VG Wiesbaden hat entschieden, dass Hoteliers aus Assmannshausen keinen Anspruch auf Untersagung der Bauarbeiten an der Eisenbahnüberführung in Assmannshausen während der Nachtzeit hätten.
Im Zeitraum vom 16.08.2021 bis zum 29.08.2021 sollen an der Eisenbahnüberführung in Ass-mannshausen auch in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr nächtliche Bauarbeiten durch-geführt werden. Die Gebäudenutzer in der Nachbarschaft der Baustelle wurden auf diese nächtlichen lärmintensiven Arbeiten und über einen Anspruch auf Ersatzwohnraum in den Nächten, in denen die Bauarbeiten... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht München, Urteil vom 26.09.2018
- 7 U 3118/17 -
Schadensersatzanspruch wegen Sturzes in ungesicherten Baustellengraben bei Dunkelheit im Innenhof eines Wohn- und Geschäftshauses
Mitverschulden des Geschädigten von 50 % wegen Erkennbarkeit der Dunkelheit und Kenntnis von Bauarbeiten
Stürzt eine Person in einem Innenhof eines Wohn- und Geschäftshauses bei Dunkelheit in einem ungesicherten Graben einer Baustelle, so haften dafür die Baufirma und der Grundstückseigentümer. Jedoch ist dem Geschädigten ein Mitverschulden von 50 % anzulasten, da er erkannte, dass es dunkel war und er wusste, dass Bauarbeiten im Innenhof stattfanden. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zuge von Bauarbeiten im Innenhof eines Wohn- und Geschäftshauses im November 2009 wurde quer über den gesamten Innenhof ein metertiefer Graben ausgehoben. Eine Absicherung des Grabens erfolgte nicht. In diesem Graben fiel an einem Abend der Koch eines in dem Haus ansässigen Lokals, als er leere Pappkartons zu den Mülltonnen bringen wollte.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2017
- 7 U 97/16 -
Genehmigtes Aufstellen eines Halteverbotsschildes: Privates Bau- und Umzugsunternehmen haftet für Sturz eines Fußgängers über Schildsockel
Keine Haftung des Staates
Genehmigt die zuständige Behörde einem privaten Bau- oder Umzugsunternehmen das Aufstellen eines mobilen Haltverbotsschildes, so haftet das Unternehmen für Verkehrssicherungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Schild. Eine Haftung des Staates gemäß § 839 Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG besteht nicht, da das Unternehmen nicht als Verwaltungshelfer auftritt und somit nicht Beamter im haftungsrechtlichen Sinn ist. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zur Durchführung von Sanierungsarbeiten an einem Haus, beantragte die Baufirma die Aufstellung von mobilen Halterverbotsschildern. Die Behörde kam den Antrag nach. Danach durfte die Baufirma für die Zeit von 10.11. bis 14.11.2014 zwei Halteverbotsschilder aufstellen. Nach Beendigung der Sanierungsarbeiten entfernte die Baufirma die Schilder... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 25.08.2017
- 29 C 4898/15 -
Vermieter muss für Bauarbeiten entfernte Markise wieder anbringen
Markise muss jedoch Bestandteil des Mietvertrages sein
Das Amtsgericht Nürnberg hat entschieden, dass Mieter einen Anspruch darauf haben, dass ein Vermieter, welcher eine bei Vertragsabschluss vorhandene Markise zur Durchführung von Bauarbeiten entfernt hat, diese danach wieder anbringt. Voraussetzung ist aber, dass die Markise Bestandteil des Mietvertrages war.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten im Jahr 2012 von der Beklagten eine Wohnung in Nürnberg angemietet. Der vorherige Mieter hatte eine Markise angebracht, welche bei Besichtigung des Mietobjektes nach dessen Auszug noch vorhanden war. Im Mietvertrag war folgender Passus enthalten: "Für die vom Vormieter zurückgelassene Markise übernimmt die Vermieterin keine Reparaturkosten".... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 29.01.2018
- 65 S 194/17 -
Pflicht zur Duldung von Modernisierungsarbeiten schließt nicht Recht zur Mietminderung wegen Störungen aufgrund der Arbeiten aus
Beeinträchtigung des Mietgebrauchs trotz Duldungspflicht
Das Recht zur Mietminderung aufgrund von durch Modernisierungsarbeiten bedingter Störungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mieter zur Duldung der Arbeiten verpflichtet ist. Die Beeinträchtigung des Mietgebrauchs besteht unabhängig von der Duldungspflicht. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden ab Juni 2013 Modernisierungsarbeiten an einem Berliner Wohnhaus ausgeführt, wodurch es zu erheblichen Störungen kam. Die Mieter einer Wohnung beanspruchten daher eine Mietminderung. Die Vermieterin wies dies aber zurück. Ihrer Meinung nach bestehe kein Recht zur Mietminderung, da die Mieter gemäß eines Urteils des Amtsgerichts Neukölln zur Duldung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2016
- I-5 U 46/16 -
Bei Rissen im Gebäude spricht nicht zwingend Anscheinsbeweis für Verursachung durch Bauarbeiten auf Nachbargrundstück
Mögliche Rissbildung durch Alter des Gebäudes, Erdbewegungen oder andere Abrissarbeiten
Bilden sich Risse im Gebäude, so spricht nicht zwingend der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück ursächlich dafür sind. Dies gilt dann, wenn das Gebäude sehr alt ist, in einem Bergwerksgebiet liegt und in der Nähe andere Abrissarbeiten stattfinden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab März 2010 wurde auf einem Grundstück ein altes Sparkassengebäude abgerissen, um es durch ein neues Gebäude zu ersetzen. Die Eigentümerin eines gegenüberliegenden Wohnhauses aus dem Jahr 1910 machte geltend, dass sich durch die Abrissarbeiten und die anschließenden Verdichtungsarbeiten Risse in der Fassade gebildet hatten. Sie klagte daher... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.04.2017
- VII ZR 194/13 -
BGH: Auftraggeber nicht zur Zahlung einer Entschädigung bei Baustopp aufgrund außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse verpflichtet
Verhinderung von Frost, Eis und Schnee tatsächlich bzw. wirtschaftlich unmöglich
Kommt es aufgrund von außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen zu einem Baustopp, so ist der Auftraggeber nicht gemäß § 642 BGB zu einer Entschädigungszahlung an die Baufirma verpflichtet. Denn die Einwirkung von Frost, Eis und Schnee auf die Baustelle kann der Auftraggeber tatsächlich bzw. mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln nicht verhindern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar und Februar 2010 mussten die Arbeiten zur Errichtung einer Autobahnbrücke in Brandenburg aufgrund einer außergewöhnlich langen Periode mit Frost, Eis und Schnee unterbrochen werden. Die Baufirma verlangte aufgrund der Unterbrechung eine Entschädigung von der Auftraggeberin in Höhe von ca. 95.400 EUR. Da sich die Auftraggeberin weigerte... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 15.08.2017
- 12 U 61/16 -
Risse im Einfamilienhaus durch Neubau nebenan - Hausbesitzer haben Anspruch auf Schadensersatz
Gefahr von Versackung bei Vibrationsarbeiten bei Tiefbau vorhersehbar und nicht untypisch
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass Eigentümer eines Hauses Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sich an ihrem Haus Risse zeigen, die durch Tiefbauarbeiten wegen eines Neubaus auf dem Nachbargrundstück entstanden sind bzw. verstärkt wurden.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Paar aus Nordhorn, Eigentümer eines Hauses aus der Jahrhundertwende, hatte ein Tiefbauunternehmen aus Westfalen verklagt. Auf dem Nebengrundstück sollte ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage errichtet werden. Zur Sicherung der hierzu ausgehobenen Baugrube brachte der beklagte Unternehmer in einem Abstand von zum Teil nur 60 cm zum... Lesen Sie mehr
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