Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Kammergericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 07.01.2016
- 8 U 205/15 -
Nur vollständiger Ausgleich von Mietrückständen lässt Kündigungsgrund entfallen
Vollständiger Ausgleich bewirkt Unwirksamkeit der Kündigung wegen Zahlungsverzugs
Kommt ein Mieter in Zahlungsverzug, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Kündigungsgrund entfällt aber, wenn der Mieter die Mietrückstände ausgleicht. Voraussetzung dafür ist aber der vollständige Ausgleich. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem ein Gewerbemieter mit den Mietzahlungen für die Monate August bis Oktober 2014 in Höhe von jeweils ca. 1.217 EUR in Verzug kam, erhielt er von seinem Vermieter eine
Anspruch auf Räumung und Herausgabe wegen wirksamer fristloser Kündigung
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Mieters zurück. Dem Vermieter habe gemäß § 546 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf
Kein vollständiger Ausgleich der Mietrückstände
Zwar könne eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2016
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 459/rb)
- Landgericht Berlin, Urteil vom 10.09.2015
[Aktenzeichen: 12 O 104/15]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2016, Seite: 459 GE 2016, 459
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 22545
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung22545
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.