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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.04.2016
- 15 Sa 2258/15 -
Stundenlohn in Höhe von 3,40 Euro ist sittenwidrig
LAG erklärt Vereinbarung von Hungerlöhnen für sittenwidrig und unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte über die Klage eines Jobcenters gegen einen Arbeitgeber wegen sittenwidriger Löhne vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes und deshalb erforderlicher Leistungen des Jobcenters entschieden und darauf verwiesen, dass ein Stundenlohn von 3,40 Euro als sittenwidriger und damit unwirksamer Hungerlohn anzusehen ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall erbrachte das
Jobcenter rügt vereinbarten Stundenlohn als sittenwidrig
Das
Einkommen würde selbst bei unterstellter Vollzeittätigkeit nicht zum Leben reichen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gab der Klage in Höhe von 5.744,18 Euro statt. Nach der Feststellung des Landesarbeitsgerichts handelt es sich bei dem sich ergebenden
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2016
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Stundenlohn von 3,88 Euro ist sittenwidrig
(Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 13.06.2014
[Aktenzeichen: S 32 AS 620/14 ER]) - Lohndumping: Stundenlohn von weniger als zwei Euro ist Lohnwucher und unzulässig
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.11.2014
[Aktenzeichen: 6 Sa 1148/14, 6 Sa 1149/14])
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Dokument-Nr. 22515
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