Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.07.2012
- 15 Sa 336/12 -
AÜG: Bei unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung kein wirksamer Arbeitsvertrag
Arbeitsverhältnis besteht nach Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zum 01.12.2011 nicht mehr
In drei Verfahren in denen um die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses und im Ergebnis um die Frage unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung gestritten wurde, hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Klagen abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht entschied, dass seit Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 01.12.2011 kein Arbeitsverhältnis mehr mit der beklagten Gesellschaft besteht, weil diese bisher nicht im Besitz einer nach dem AÜG erforderlichen Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung ist.
Zwei Klägerinnen und ein Kläger waren im Rahmen befristeter Arbeitsverträge bei der Beklagten beschäftigt, die sich als gemeinnützige Gesellschaft mit der Betreuung und ggfs. Vermittlung von Langzeitarbeitslosen beschäftigte und deren Anteilseigner der Kreis Viersen und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises sind. Im Rahmen sog. Personalgestellungsverträge hatte es die Beklagte seit einigen Jahren übernommen, den Personalbedarf der ARGE bzw. seit 2011 des JOB Centers des Kreises Viersen durch Einstellungen geeigneter Arbeitnehmer und entsprechende Zuweisungen an die ARGE bzw. das JOB Center sicherzustellen. Erstinstanzlich wurde die Zulässigkeit der
Beklagte nicht im Besitz einer Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung
In der mündlichen Verhandlung beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf ist deutlich geworden, dass sich die Rechtslage durch die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 01.12.2011 geändert hat. Die Berufungskammer hat die Auffassung vertreten, dass das
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 01.12.2011 führte zur Klageabweisung in II. Instanz
Konsequenz ist, dass das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
- Arbeitsgericht Krefeld, Urteil vom 09.01.2012
[Aktenzeichen: 5 Ca 2379/11]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13913
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13913
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.