Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.10.2011
- 7 AZR 253/07 -
BAG zur Befristung von Arbeitsverträgen älterer Arbeitnehmer
Befristungen bei engem sachlichen Zusammenhang zu vorausgehender Befristung unzulässig
Das Arbeitsverhältnis eines über 58 Jahre alten Arbeitnehmers konnte auf der Grundlage des TzBfG in der vom 1. Januar 2003 bis zum 30. April 2007 geltenden Fassung (aF) ohne Sachgrund nicht wirksam befristet werden, wenn dem letzten befristeten Vertrag mehrere befristete Verträge vorangegangen waren, die sich nahtlos an ein beendetes unbefristetes Arbeitsverhältnis angeschlossen hatten.
Die im April 1945 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war bei der beklagten Luftfahrtgesellschaft als Flugbegleiterin beschäftigt. Ihr
Auf § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG (aF) gestützte Befristung unzulässig
Wie bereits beim Landesarbeitsgericht hatte die Klage vor dem Bundesarbeitsgericht Erfolg. Die
Auf unbestimmte Zeit geschlossene Arbeitsverträge, die lediglich allgemeiner tariflicher Altersgrenze unterfallen, sind als „unbefristet“ anzusehen
Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 TzBfG (aF) bedurfte die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2011
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.01.2007
[Aktenzeichen: 17 Sa 1323/06] - Sachgrundlose Befristung mit älteren Arbeitnehmern - Altersgrenze für Flugbegleiter
(Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.10.2008
[Aktenzeichen: 7 AZR 253/07 (A)])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12436
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12436
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.