wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 3. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 11.05.2006
16 Sa 2151/05 -

Zur Klagefrist einer Kündigungsschutzklage bei einem Arbeitsverhältnis, das noch keine 6 Monate bestanden hat

3-wöchige Klagefrist gilt auch für kurze Arbeitsverhältnisse

Die 3-wöchige Klagefrist des § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für die Klage gegen die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung auch dann, wenn der Arbeitnehmer die 6-monatige Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG nicht erfüllt hat. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden.

Der Kläger war bei der Beklagten, einem Speditionsunternehmen aus Ostwestfalen, seit dem 08.11.2004 als LKW-Fahrer beschäftigt. Mit Schreiben vom 01.03.2005, das dem Kläger am selben Tage per Boten übermittelt wurde, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung fristlos.

Mit seiner am 31.03.2005 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage hat sich der Kläger gegen die Kündigung zur Wehr gesetzt und zugleich einen Anspruch auf Auszahlung restlicher Spesen fortverfolgt.

Das Arbeitsgericht hat die Klage - soweit der Kläger die Kündigung vom 01.03.2005 angegriffen hatte - mit der Begründung abgewiesen, der Kläger habe die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG für die Klageerhebung nicht eingehalten.

Die Berufung des Klägers blieb erfolglos. Das Landesarbeitsgericht hat erkannt, dass die Klagefrist des § 4 KSchG nicht nur auf Kleinbetriebe im Sinne des § 23 KSchG Anwendung finde; auch alle Arbeitnehmer, die - wie der Kläger - die 6-monatige Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG noch nicht erfüllt hätten, seien an die Klagefrist gebunden. Dies entspreche dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers.

Werbung

der Leitsatz

Die dreiwöchige Klagefrist gilt für die Klage gegen die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung auch dann, wenn der Arbeitnehmer die sechsmonatige Wartezeit des § 1 I KSchG nicht erfüllt hat.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/2006 des LAG Hamm

Vorinstanz:
  • Arbeitsgericht Detmold, Urteil vom 03.11.2005
    [Aktenzeichen: 3 Ca 630/05]
Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 3225 Dokument-Nr. 3225

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil3225

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?