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Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 14.08.2017
- 17 Sa 1540/16 -
Waschpulver und Babynahrung statt Bargeld im Geldkoffer: Verdachtskündigung einer Bankangestellten unwirksam
Täterschaft anderer Personen kann nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die Kündigung einer Bankangestellten, der vom Arbeitgeber vorgeworfen wurde, das Bargeld aus einem gelieferten Geldkoffer entwendet zu haben, unwirksam ist. Eine Verdachtskündigung kommt zum Schutze des Arbeitnehmers nur unter engen Voraussetzungen in Betracht. Diese waren im vorliegenden Fall nicht erfüllt.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die am 28. Mai 2015 in einer Filiale der Herner Sparkasse als Kassiererin eingesetzte Sparkassenangestellte hatte gegen 9.40 Uhr von einem Geldtransportdienst einen verplombten Geldkoffer der Bundesbank angenommen. Darin sollte sich ein Geldbetrag in Höhe von 115.000 Euro ausschließlich in 50-Euro-Scheinen befinden. Diesen hatte die Angestellte am Vortag selbst angefordert. Nachdem der Koffer rund 20 Minuten im nur teilweise einsehbaren Kassenbereich – dort hielt sich die Angestellte zur fraglichen Zeit allein auf – gestanden hatte, öffnete sie diesen unter Verletzung des von der Sparkasse vorgegebenen Vier-Augen-Prinzips allein. Sodann rief sie einen Kollegen hinzu, der im Koffer je eine Packung Waschpulver und Babynahrung, aber kein Bargeld erblickte. Mit eben dieser Füllung will die Angestellte den Koffer nach dem Aufbrechen der Plombe bei der Erstöffnung vorgefunden haben. Nach eigenen Aufklärungsbemühungen sowie Ermittlungsmaßnahmen der Polizei und der Staatsanwaltschaft kündigte die Sparkasse der Angestellten am 19. April 2016 fristlos. Sie begründet die Kündigung im Wesentlichen damit, dass gegen die Mitarbeiterin der dringende
Verdachtskündigung kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht
Das Arbeitsgericht Herne gab der
Berufung der Sparkasse erfolglos
Das Landesarbeitsgericht Hamm wies die Berufung der Herner Sparkasse gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zurück. In der Urteilsbegründung betonte das Landesarbeitsgericht, dass als weitere Voraussetzung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2017
Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm/ra-online
- Arbeitsgericht Herne, Urteil vom 04.10.2016
[Aktenzeichen: 3 Ca 1053/16]
- Verdachtskündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses bei dringendem Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung zulässig
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2015
[Aktenzeichen: 6 AZR 845/13]) - Arbeitsgericht ersetzt Zustimmung zur außerordentlichen Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitglieds
(Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 22.05.2013
[Aktenzeichen: 26 BV 31/12])
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Dokument-Nr. 24712
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