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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 05.07.2012
- 6 Sa 71/12 -
Anzeige gegen Arbeitgeber kann Kündigungsgrund rechtfertigen
Arbeitnehmer muss trotz eigenem Recht auf freie Meinungsäußerung grundsätzlich den Ruf des Arbeitgebers schützen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat die fristlose Kündigung einer Hauswirtschafterin für wirksam erklärt, die mit der Betreuung von zwei Kindern im Alter von zehn Monaten und zwei Jahren beschäftigt war und die Eltern der Kinder beim Jugendamt angezeigt hatte. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Hauswirtschafterin - unabhängig von der möglichen Richtigkeit ihrer Beschuldigungen - unter Beachtung ihrer Loyalitätspflichten zunächst eine interne Klärung mit dem Ehepaar versuchen müssen.
Im zugrunde liegenden Streitfall wandte sich eine Hauswirtschafterin gegen ihre fristlose
Hauswirtschafterin hätte zunächst interne Klärung mit dem Ehepaar versuchen müssen
Die Klage blieb vor dem Landesarbeitsgericht Köln jedoch erfolglos. Das Landesarbeitsgericht sah in der Anzeige eine unverhältnismäßige Reaktion auf die zuvor ausgesprochene ordentliche
Anzeige des Arbeitnehmers gegen Arbeitgeber ist gesetzlich dem Recht auf freie Meinungsäußerung zuzuordnen
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seien Anzeigen eines Arbeitnehmers gegen seinen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Köln/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 11 ArbRB 2013, 11
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Dokument-Nr. 14677
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