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Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 08.12.2009
- 11 Sa 981/07 -
Arbeitgeber muss Wunsch nach Teilzeitstelle im Anschluss an Elternzeit nachkommen
Kostenaufwendungen nach Elternzeit sowohl bei Teilzeit- als auch bei Vollzeitstelle notwendig
Wünscht jemand nach einer Elternzeit eine Teilzeitstelle, darf dies nicht wegen hoher Nachschulungskosten verwehrt werden. Eine Arbeitszeitreduzierung ist unabhängig von solchen einmaligen Kosten zu erstatten. Dies geht aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München hervor.
Die Klägerin war langjährig in
Keine Belastung durch Teilzeitstelle für das Unternehmen
Das Gericht gab der Klägerin recht. Grundsätzlich habe jeder
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.12.2009
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
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Dokument-Nr. 8893
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