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Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 13.02.2014
- 3 TaBV 84/13 -
Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Durchführung von formalisierten Krankenrückkehrgesprächen
Krankenrückkehrgespräche verletzen Privatsphäre der Arbeitnehmer
Führt ein Arbeitgeber nach bestimmten Regeln mit mehreren Arbeitnehmern formalisierte Krankenrückkehrgespräche durch, so steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu. Insofern ist zu beachten, dass solche Gespräche die Privatsphäre des Arbeitnehmers verletzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Arbeitgeberin führte nach krankheitsbedingter Abwesenheit mit ihren Arbeitnehmern sogenannte "Welcome-Back-Gespräche" durch. Die
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bestand
Das Landesarbeitsgericht München entschied zu Gunsten des Betriebsrats und hob daher das erstinstanzliche Urteil auf. Diesem habe ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz zugestanden. Danach habe ein
Krankenrückkehrgespräche betrafen Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer
Die
Vorliegen formalisierter Krankengespräche
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts habe der
Einzelfallbezogene Krankenrückkehrgespräche ebenfalls mitbestimmungspflichtig
Das Landesarbeitsgericht wies zudem daraufhin, dass selbst einzelfallbezogene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.03.2014
Quelle: Landesarbeitsgericht München, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht München, Beschluss vom 12.07.2013
[Aktenzeichen: 27 BV 354/12]
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Dokument-Nr. 17864
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