die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Krankenrückkehrgespräche“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 13.02.2014
- 3 TaBV 84/13 -
Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Durchführung von formalisierten Krankenrückkehrgesprächen
Krankenrückkehrgespräche verletzen Privatsphäre der Arbeitnehmer
Führt ein Arbeitgeber nach bestimmten Regeln mit mehreren Arbeitnehmern formalisierte Krankenrückkehrgespräche durch, so steht dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zu. Insofern ist zu beachten, dass solche Gespräche die Privatsphäre des Arbeitnehmers verletzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Arbeitgeberin führte nach krankheitsbedingter Abwesenheit mit ihren Arbeitnehmern sogenannte "Welcome-Back-Gespräche" durch. Die Krankenrückkehrgespräche dienten vor allem dazu ein Krankfeiern der Arbeitnehmer zu verhindern. Der Betriebsrat war der Meinung die Gespräche seien mitbestimmungspflichtig. Da die Arbeitgeberin dies anders sah, kam der Fall vor Gericht. Nachdem das Arbeitsgericht München ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats an den Krankenrückkehrgesprächen verneinte, musste sich das Landesarbeitsgericht München mit dem Fall beschäftigen.Das Landesarbeitsgericht... Lesen Sie mehr