Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.05.2008
- 10 Sa 116/08 -
Falscher Dienstplan verlängert gekündigten Arbeitsvertrag nicht
Die Aufnahme in einen Dienstplan ist kein Beweis für die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Mainz.
Der Kläger hatte einen befristeten schriftlichen Arbeitsvertrag mit den US-Streitkräften geschlossen. Danach war er für sie als Kraftfahrer beschäftigt. Vor Ende der Befristung unterrichtete ihn sein unmittelbarer Vorgesetzter darüber, dass das befristete Arbeitsverhältnis um sechs Monate verlängert werde. Daraufhin wurde er auch schon für drei weitere Monate nach Ende der ursprünglichen Befristung in die Dienstpläne eingetragen. Die Streitkräfte trugen im Klageverfahren als Beklagte vor, dass sie eine solche Zusage auf
Keine Vertretungsmacht der unmittelbaren Vorgesetzten
Das Gericht entschied, dass der befristete Arbeitsvertrag durch die mündliche Zusage des unmittelbaren Vorgesetzten des Klägers nicht verlängert worden sei. Weder der unmittelbare Vorgesetzte des Klägers noch der Abteilungsleiter seien befugt gewesen, eine rechtsverbindliche Willenserklärung für die US-Streitkräfte abzugeben. Aufgrund ihrer Stellung in der Dienststellenhierarchie seien sie nicht berechtigt gewesen, auf Abschluss eines Arbeitsvertrages, respektive auf
Dienstplaneinteilung ist kein Beweis für Verlängerung des Arbeitsvertrags
Auch aus seiner Einteilung in den Dienstplan könne der Kläger keine Ansprüche auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses herleiten. Die Dienstsplaneinteilung, die schließlich nicht mit Wissen eines zum Abschluss von Arbeitsverträgen Bevollmächtigten erfolgt sein müsse, lasse keinen Rückschluss darauf zu, dass ein bevollmächtigter Vertreter der US-Streitkräfte eine verbindliche Verlängerungsentscheidung tatsächlich getroffen habe.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2008
Quelle: ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6706
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6706
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.