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Landgericht Berlin, Urteil vom 15.08.2013
- 16 O 558/11 -
Landgericht Berlin verhängt Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen Axel Springer AG wegen verbotener Werbestrategien
Gericht rügt fortgesetztes Zuwiderhandeln gegen Unterlassungsverpflichtung
Das Landgericht Berlin hat gegen die Axel Springer AG ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt, da das Unternehmen Kunden, die ihr Abonnement gekündigt hatten, mehrfach zur Kontaktaufnahme aufgefordert hatte, obwohl dem Unternehmen dies gerichtlich untersagt worden war. Das Gericht rügte ein fortgesetztes Zuwiderhandeln gegen die im Urteil enthaltene Unterlassungsverpflichtung. Das Ordnungsgeld kommt dem Berliner Haushalt zu Gute.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Verbraucherzentrale Hamburg beantragt, gegen die Axel Springer AG ein
Erhebliche wirtschaftliche Interesses an verbotener Werbestrategie rechtfertigen hohes Ordnungsgeld
Das Landgericht Berlin sah den Sachverhalt anders und bescheinigte dem Verlag ein fortgesetztes Zuwiderhandeln gegen die im Urteil enthaltene Unterlassungsverpflichtung sowie vorsätzliches, mindestens aber grob fahrlässiges Verhalten. Wegen des erheblichen wirtschaftlichen Interesses an der verbotenen Werbestrategie sei ein hohes
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2013
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg/ra-online
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Dokument-Nr. 16787
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