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Landgericht Berlin, Beschluss vom 09.01.2017
- 18 S 112/16 -
Vermieter kann Mieterwechsel in einer Wohngemeinschaft bei fehlender Bonität des neuen Mieters verweigern
Mietern steht kein Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel zu
Beabsichtigt eine Wohngemeinschaft einen Mieter auszuwechseln, so muss der Vermieter dem nicht zustimmen, wenn der neue Mieter nicht leistungsfähig ist. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2015 beabsichtigte eine
Amtsgericht weist Klage ab
Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg wies die Klage ab. Ein Anspruch auf Aufnahme eines neuen Mieters sei ausgeschlossen, wenn der Vermieter nachvollziehbare Gründe für eine Unzumutbarkeit und damit ein berechtigtes Interesse an der
Landgericht verneint ebenfalls Anspruch auf Zustimmung zum Mieterwechsel
Das Landgericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.06.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2017, 421/rb)
- Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 29.02.2016
[Aktenzeichen: 235 C 259/15]
- Vermieter muss Mieterwechsel innerhalb Wohngemeinschaft bei Abschluss eines Mietvertrags mit Wohngemeinschaft zustimmen
(Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 19.04.2013
[Aktenzeichen: 65 S 377/12]) - Bei Wohngemeinschaft besteht Anspruch aus Austausch einzelner Mieter
(Landgericht Darmstadt, Beschluss vom 15.08.2019
[Aktenzeichen: 6 S 21/19])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2017, Seite: 421 GE 2017, 421
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Dokument-Nr. 24438
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