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Landgericht Berlin, Urteil vom 24.11.2015
- 63 S 158/15 -
Nichtzahlung des Nachzahlungsbetrags aus Betriebskostenabrechnung berechtigt Vermieter zur Kündigung
Vorliegen einer Pflichtverletzung
Zahlt ein Mieter nicht den Nachzahlungsbetrag aus einer Betriebskostenabrechnung, kann der Vermieter das Mietverhältnis kündigen. Denn durch die Nichtzahlung begeht der Mieter eine Pflichtverletzung nach § 543 Abs. 1 BGB und § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall mussten die Mieter einer Wohnung aufgrund der
Recht zur Kündigung aufgrund Nichtzahlung des Nachzahlungsbetrags
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe nach § 546 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zugestanden. Denn aufgrund der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2015, 126/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2016, Seite: 126 GE 2016, 126
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Dokument-Nr. 22176
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